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Stromkosten sparen war nie so einfach!

Bauchschmerzen beim Gedanken an Ihre Stromrechnung? Überfordert beim Blick in die AGB von Versorgern? Keine Lust auf einen Tarifwechsel, obwohl es schon lange auf Ihrer To-do-Liste steht? … WECHSELPILOT ist Ihre Lösung! Als Premium-Wechselservice wir kümmern uns um Ihre Strom- und Gasverträge, als wären es unsere eigenen. Jedes Jahr finden wir für Sie einen Tarif, der kundenfreundlich ist und mit dem Sie sparen.

Wählen Sie jetzt den einfachsten Weg zum besten Tarif und lassen Sie sich in unserem Rechner Ihre potenzielle Ersparnis berechnen!

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Rundum-Service für faires Geld

Was kostet Wechselpilot?

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Unsere Servicegebühr beträgt 20% Ihrer durch uns erzielten Ersparnis. 10% werden fällig, sobald wir einen Wechsel für Sie durchgeführt haben. Die übrigen 10% erst am Ende Ihrer Tariflaufzeit. Da aktuell sehr hohe Ersparnisse möglich sind, gibt es einen Kostendeckel: Unsere Gebühr wird nie mehr als 200€ betragen.

Unsere Servicegebühr in Ihrem Interesse

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Wir finanzieren uns nicht über eine Provision von Versorgern oder Anbietern, sondern rein über unsere Servicegebühr. So können wir uneingeschränkt das Beste am Markt für Sie herausholen und rein in Ihrem Interesse handeln.

Alles rund um Strom, Gas & DSL

Unser Magazin rund um den Wechselservice

Nützliche Verbrauchertipps kombiniert mit weitreichendem Fachwissen: Das finden Sie regelmäßig in unserem Magazin. Als Testsieger unter den Wechseldiensten geben wir Ihnen unsere Expertise weiter – verständlich, unterhaltsam und direkt auf Sie zugeschnitten.

Strompreiserhöhung? So handeln Sie jetzt!
Strom
Strompreiserhöhung? So handeln Sie jetzt!

Im April geht die Welle der Strompreiserhöhung 2024 in die zweite Runde. Bereits im März haben einige Stromanbieter die Abschläge ihrer Kunden nach oben angepasst. Eine solche Änderung ist immer ärgerlich und wirkt häufig unausweichlich. Vor allem, wenn der Stromanbieter erklärt, es habe mit gestiegenen Netzentgelten zu tun, da könne man nichts machen. Was häufig nur am Rande erwähnt wird – und vielen Verbrauchern nicht klar ist: Als Kunde haben Sie nun ein Sonderkündigungsrecht. Also nichts wie raus aus dem teuren Vertrag! Selten ist die Chance, enorm Stromkosten zu sparen so hoch wie jetzt. Wir von WECHSELPILOT wechseln seit über sieben Jahren Kunden in neue Verträge. Nicht selten kommen Kunden aufgrund einer Preiserhöhung zu uns. Denn sie wollen endlich raus aus dem überteuerten Vertrag – und das so schnell und einfach wie möglich. Wir helfen gerne! Ist in Ihrem Vertrag die Preisgarantie verstrichen und erhöht Ihr Versorger die Preise aufgrund von gestiegenen Steuern oder Umlagen, greift bei Ihnen das Sonderkündigungsrecht. Sofern bei Ihnen die Preisgarantie noch gilt, darf Ihr Stromanbieter bestimmte Anpassungen gar nicht an Sie weitergeben, zum Beispiel Netzentgelte. Genaue Informationen finden Sie dazu in den AGB Ihres Anbieters. Bei Verträgen in der Grundversorgung besteht ohnehin keine Preisgarantie. Kunden sind vor Anpassungen entsprechend von vornherein nicht gefeit, können aber auch jederzeit mit zwei Wochen Kündigungsfrist aus dem Vertrag raus. Spätestens also wenn die Preiserhöhung nach Hause flattert, heißt es: kündigen und wechseln! In der Regel ist kein Tarif so teuer, wie der in der Grundversorgung. Ihr Stromanbieter ist dazu verpflichtet, Sie mindestens vier Wochen vorher schriftlich darüber zu informieren, dass er die Preise anpasst (auch im Fall einer Preissenkung). Für gewöhnlich haben Sie dann zwei bis vier Wochen Zeit, Ihren Stromvertrag außerordentlich zu kündigen. Die genaue Frist müsste in dem jeweiligen Schreiben stehen. Wichtig: Sie müssen selbst schriftlich (per E-Mail, Post oder Fax) kündigen. Anders als bei einer normalen Kündigung kann Ihnen das weder Ihr neuer Versorger noch ein Wechselservice, wie wir, abnehmen. Bei einigen Stromanbietern gibt es sogar direkt auf der Website oder in der jeweiligen App die Option, zu kündigen. Lassen Sie sich die Kündigung in jedem Fall schriftlich bestätigen! Sind Sie beim örtlichen Grundversorger unter Vertrag, haben Sie immer zwei Wochen Kündigungsfrist. Das heißt, im Falle einer Preiserhöhung brauchen Sie die offizielle Sonderkündigungsfrist von sechs Wochen (gilt nur in der Grundversorgung) gar nicht abzuwarten. Kündigen Sie hier fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Sonderkündigung ist raus? Super, das war das erste wichtige Schritt. Nun brauchen Sie einen neuen Tarif bei einem anderen Versorger. Am besten kümmern Sie sich auch hierum so schnell wie möglich. Ein Anbieterwechsel darf und kann in Deutschland nämlich bis zu drei Wochen dauern. Aber keine Sorge: Selbst wenn sich der Wechsel verzögert, ohne Strom stehen Sie nie da. Die Versorgung ist immer gesichert. Sie haben weder Lust, Zeit noch Nerven, sich um einen Stromwechsel zu kümmern? Preise vergleichen, Anbieter checken – all das ist Ihnen zu aufwändig oder überfordert sich allein beim Gedanken daran? Dann geben Sie all das einfach an uns ab! Starten Sie gleich oben bei unserem Rechner und lassen Sie sich Ihre potenzielle Ersparnis ausrechnen. Gerne schicken wir Ihnen unsere drei Top-Tarifvorschläge für Sie gleich im Anschluss ins E-Mail-Postfach – ganz kostenfrei und unverbindlich. Sind Sie von dem Tarif, den wir für Sie gefunden und geprüft haben, überzeugt, beauftragen Sie uns einfach mit dem Wechsel in Ihrem WECHSELPILOT-Kundenkonto (auch hier ist die Registrierung kostenfrei und unverbindlich). Im Wechselauftrag können Sie „Preiserhöhung“ als Wechselgrund angeben – wir geben dann unser Bestes, damit Sie so schnell wie möglich bei Ihrem neuen Versorger sind. Bei Fragen ist unser Kundenservice für Sie da. Jetzt kostenlos & unverbindlich registrieren

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Holz – der alte und neue Brennstoff? Alles über Pelletheizungen
Allgemein
Holz – der alte und neue Brennstoff? Alles über Pelletheizungen

Das Zimmer beheizen, indem man Holz verbrennt… was nach Mittelalter klingt, ist auch am heutigen Tage tatsächlich eine der effizientesten Heizmethoden. Das geschieht aber nicht mehr mit einem klassischen Kamin, sondern vielmehr mit einer Pelletheizung. Einen Schuppen für Holzscheite brauchen Sie also nicht. Holzpellets sind kleine Presslinge, die einen überaus hohen Energiegehalt mitbringen und daher ein extrem effizienter Brennstoff sind. Lohnt sich eine Pelletheizung vielleicht auch für Ihr Eigenheim? Hier finden Sie alle Vorteile und Nachteile im Überblick. Wortwörtlich bedeutet das englische Wort Pellet so etwas wie „Bällchen“ oder „Kügelchen“ – das tritt es recht gut, denn Holzpellets sind winzige zylindrische Stäbchen mit einem Durchmesser von einigen Millimetern und einer Länge von zwei bis drei Zentimetern. Sie entstehen durch das Komprimieren von Säge- und Hobelspänen, es werden also Abfallprodukte der holzverarbeitenden Industrie zusammengepresst. Dieser Herstellungsprozess nennt sich Pelletierung, zusätzliche Chemikalien wie zum Beispiel Bindemittel braucht es dafür nicht. Das Endprodukt hat einen sehr niedrigen Wassergehalt und dadurch einen hohen Brennwert. Um diese gespeicherte Energie zu nutzen, werden Holzpellets ganz normal verbrannt, dabei entsteht dann entsprechend Wärme, womit dann wiederum ein Haus oder eine Wohnung beheizt werden kann. Wer eine kleine Lösung sucht, kann sich einen Pelletofen anschaffen: Das ist ein ganz normaler Ofen, der aber eben kein normales Holz, sondern Holzpellets verbrennt. Der Pelletofen beheizt dann lediglich einen einzigen Raum, ähnlich wie ein Kamin. Eine Pelletheizung ist hingegen ein viel größeres Heizungssystem, ähnlich wie eine Gasheizung oder Ölheizung. Sie ist viel effektiver als ein Ofen und kann ein ganzes Haus erwärmen und mit Warmwasser versorgen. Teil dieser Anlage ist stets ein Lagerplatz für die Pellets, das kann etwa ein riesiger Aufbewahrungstank sein. Die dortigen Pellets werden dann mit einer automatischen Förderanlage (beispielsweise einer Förderschnecke oder einem  Vakuumsauger) zum Pelletkessel transportiert, wo sie auf einem Brennerteller entzündet und verbrannt werden. Dabei entsteht natürlich sehr viel Hitze, die ein Wärmetauscher dann auf das Heizwasser überträgt. Empfehlenswert ist obendrein ein Pufferspeicher, dieser speichert überschüssige Energie, damit diese nicht verloren geht und später genutzt werden kann. Fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas sind die standardmäßigen Ressourcen, die wir für das Heizen verwenden. Sie können sich allerdings auch plötzlich verteuern, wie die Energiekrise mal wieder aufgezeigt hat, solche Marktschwankungen können immer wieder auftreten und sind kaum vorhersagbar, gerade wenn Ereignisse wie der Ukraine-Krieg oder die COVID-Pandemie dahinterstehen.  Hinzu kommt, dass Öl und Erdgas nicht unendlich reproduzierbar sind, der natürliche Bestand auf der Erde wird allmählich verbraucht. Diese natürliche Knappheit dürfte in Zukunft für noch weiter steigende Preise sorgen. All das gilt nicht für Holz, denn Bäume wachsen schließlich immer wieder nach. Es handelt sich also um eine reproduzierbare Ressource, die an den meisten Orten auch regional verfügbar ist, was die Transportwege und somit auch die Kostenbelastung verringert. Das sorgt für Preise, die sowohl niedrig als auch konstant sind. Eine Tonne Holzpellets kostet aktuell ungefähr 400 Euro, der Brennwert liegt bei circa 4,8 kWh/kg und ist im Vergleich zu anderen Brennstoffen damit überdurchschnittlich hoch. Der Preis für Pellets liegt folglich bei ungefähr 8 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Zum Vergleich: Bei Öl sind es deutlich mehr als 10 ct/kWh, bei Erdgas sogar bis zu 20 ct/kWh. Je nach Verbrauchsprofil können Eigenheimbesitzer mit einer Pelletheizung dann hunderte Euro oder sogar fast tausend Euro pro Jahr einsparen – alles dank der niedrigeren Betriebskosten! Holzpellets sind aber auch ökologisch sinnvoll, denn beim Verbrennungsprozess wird nur die Menge an Kohlenstoffdioxid ausgestoßen, die der Baum zuvor aufgenommen hatte. Diese Emissionen wären auch bei der natürlich Verrottung entstanden, somit sind Pelletheizungen fast CO2-neutral, wobei fairerweise angemerkt werden muss, dass bei der Verbrennung durchaus andere Abfallprodukte wie zum Beispiel Ruß entstehen. Dennoch haben sie im Vergleich zu Heizungen, die mit Öl oder Erdgas betrieben werden, in der Regel eine bessere Klimabilanz und lassen sich zudem mit anderen nachhaltigen Technologien kombinieren, in der Praxis geschieht das oft mit einer Solaranlage. Gleichzeitig soll aber nicht unter den Tisch gekehrt werden, dass die Anschaffung einer Pelletheizung sehr wohl Nachteile mit sich bringt. Das beginnt schon bei den Anschaffungskosten, die sind nämlich in der Regel doppelt so hoch wie bei einer Ölheizung oder Gasheizung. Ein kleiner Pelletofen kostet vergleichsweise günstige 2.000 bis 3.000 Euro, ein ganze Pelletheizung hingegen mindestens 20.000 Euro, oft sogar noch mehr. Dennoch können Pelletheizungen eine rentable Investition darstellen, wenn man genug Geduld mitbringt, denn durch die geringen Betriebskosten amortisieren sich die Mehrkosten langfristig. Hinzu gibt es die Möglichkeit, die Kosten beim Erwerb der Heizung durch staatliche Subventionen zu verringern. Da Pelletheizungen nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden und somit umweltschonend sind, gibt es im Gegensatz zur Gas- oder Ölheizung Förderungsangebote vom Bund. Interessierte Grundherren sollten sich vor allem die Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ansehen, eine Pelletheizung wird mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Wenn die Pelletheizung eine alte Gasheizung, Ölheizung oder Nachtspeicherheizung ersetzt, verdoppelt sich dieser Fördersatz sogar. Obendrein gibt es weitere Förderprogramme auf regionaler Ebene, welche die BAFA-Hilfe ergänzen können. Damit lassen sich die hohen Anschaffungskosten zumindest etwas abfedern. Nicht nur Geld, sondern auch Zeit kostet zudem die Instandhaltung der Heizungsanlage. Empfehlenswert ist eine Wartung im Jahrestakt, das kostet dann einige hundert Euro. Hinzu kommt die Reinigung des Heizkessels – obwohl bei der Pelletverbrennung tatsächlich nur wenig Ascherückstände entstehen, ist dennoch eine regelmäßige und gründliche Reinigung notwendig, am besten alle vier bis sechs Wochen. Moderne Anlagen haben oft ein maschinelles Austragssystem, ansonsten muss die Aufgabe selbst erledigt werden. Zuletzt sollten sich Eigenheimbesitzer bewusst sein, dass eine Pelletheizung ausgesprochen viel Platz benötigt. Für die Lagerung der Pellets wird ein eigener Schüttraum oder ein gigantischer Tank benötigt – hier gilt die Faustregel: 0,9 Kubikmeter pro 1 kW Heizlast. Mitsamt Förderungssystem, Heizkessel und optionalem Pufferspeicher sollte dann ein Platzbedarf von fünf bis zehn Quadratmetern eingeplant werden, je nachdem wie hoch der Verbrauch ist. Wer eine Ölheizung ersetzt, kann aber vermutlich einfach den bereits vorhandenen Kessel und Tank benutzen, bei einer Gasheizung wird es schon schwieriger. Es ist möglich, den Platzbedarf zu verringern, wenn man auf eine vollautomatische Förderungsanlage verzichtet. Die Befüllung erfolgt dann halbautomatisch, die Pellets befinden sich in einem direkt in die Heizung integrierten Vorratstank und werden weiterhin automatisch in den Kessel gebracht. Der Tank kann dann allerdings nur bis zu 800 Liter groß sein und fasst somit viel weniger Pellets als ein Schüttraum, sodass er dauernd per Hand nachgefüllt werden muss, vermutlich ein bis zwei Mal pro Woche. Bei einer vollausgebauten Heizung mit einem eigenen Lagerraum gibt es hingegen genug Pellets für mindestens ein Jahr, das nervige Auffüllen entfällt dann. Auf die Frage nach dem Sinn oder Unsinn einer Pelletheizung gibt es keine klare pauschale Antwort, je nach Haus und Verbrauchsprofil gibt es immer eine individuelle Kostenrechnung. Diese können Sie in Abstimmung mit Fachleuten erstellen, um zu entscheiden, ob sich die Heizung rentiert. In vielen Fällen dürfte eine Pelletheizung aber durchaus langfristig profitabel sein, denn die Anschaffungskosten fallen durch die staatlichen Förderungsprogramme schon mal etwas geringer aus. Dank der geringen Betriebskosten machen die meisten Haushalte irgendwann Gewinn, solange ein ausreichend langer Atem mitgebracht wird. Es darf aber nicht vergessen werden, dass eine Heizung normalerweise eine Anschaffung für viele Jahrzehnte darstellen soll. Hinzu dürfte Ihnen eine Pelletheizung aus rechtlicher Perspektive weniger Kopfzerbrechen bereiten, denn das neue Heizungsgesetz verbietet den Neueinbau von Gas- und Ölheizungen ab 2024. Vorhandene Heizungsanlagen dürfen natürlich weiterhin genutzt und auch repariert werden, die maximale Betriebsdauer beträgt aber 30 Jahre, sodass viele Heizungen ohnehin bald ersetzt werden müssen. Die endgültige Deadline ist 2044, bis zu diesem Zeitpunkt sollen dann alle Ölheizungen und Gasheizungen aufgrund ihrer geringen Nachhaltigkeit vollständig verschwinden. Solche Heizungen sind also ein Auslaufmodell – wer nach einer Alternative sucht, kann dann möglicherweise bei einer Pelletheizung fündig werden. Fündig werden können Sie auch auf der Suche nach einem neuen Energievertrag, denn der Höhepunkt der Krise ist längst vorbei, dadurch gibt es auf dem Markt wieder viele günstige Tarife. Der Wechselservice von WECHSELPILOT identifiziert automatisch die beste Alternative an ihrem Wohnort und erledigt dann gleich den gesamten Wechselprozess – um den Papierkram kümmern wir uns also. Klingt interessant? 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Internet für alle? Millionen Deutsche ohne Geld für Netzzugang
DSL
Internet für alle? Millionen Deutsche ohne Geld für Netzzugang

In der heutigen modernen Welt erscheint das Internet inzwischen ebenso lebensnotwendig wie Wasser, Strom oder Gas. Egal, ob es darum geht, die neuesten Urlaubfotos aus dem Freundeskreis abzuchecken, entspannt durch Youtube zu scrollen oder einfach nur eine schnelle E-Mail zu schreiben, all das wäre ohne einen zuverlässigen Zugang zum World Wide Web undenkbar. Wie eine kürzlich durchgeführte Umfrage auf europäischer Ebene jedoch aufzeigt, ist diese Vorstellung für viele Deutsche bittere Realität: Etwa jeder 40. User hat aus Kostengründen keinen Internetanschluss! Bei der European Union Statistics on Income and Living Conditions (EU-SILC) werden in regelmäßigen Abständen alle relevanten Informationen zu Einkommen und Lebensbedingungen europäischer Verbraucher empirisch erhoben. Dabei werden Informationen aus allen EU-Nationen und anderen europäischen Ländern wie Serbien, Island und der Türkei gesammelt und analysiert. Damit können wichtige soziale Problemfaktoren wie Armut und soziale Ausgrenzung über einen längeren Zeitraum untersucht werden. In Deutschland werden zu diesem Zweck jedes Jahr über 10.000 Haushalte befragt, die jüngste Ausgabe zeigt nun: Etwa 2,6 Prozent aller Bundesbürger über 16 Jahren war 2022 dazu gezwungen, aus finanziellen Gründen auf einen Internetzugang zu verzichten – damit sind fast zwei Millionen Menschen unfreiwillig offline. Im Vorjahr waren es noch etwa 2,2 Prozent gewesen, das Problem hat sich im Vergleich zu 2021 folglich etwas verschärft. Im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarn liegt Deutschland leicht über dem EU-Durchschnitt von 2,4 Prozent. Bei der ersten Erhebung im Jahr 2014 hatten indes noch fast 4,5 Prozent aller Deutschen angaben, sich keinen Internetzugang leisten zu können, in der gesamten Europäischen Union waren es sogar 7,0 Prozent gewesen. Trotz des kurzzeitigen Anstiegs in diesem Jahr sind langfristig also immer weniger Nutzer vom Web ausgeschlossen. Besonders niedrige Werte weist dabei Finnland auf – hier können sich laut der letzten Umfrage nur 0,3 Prozent der Teilnehmer keinen Internetzugang leisten, das ist der niedrigste Wert in ganz Europa! Ein ähnliches Bild findet sich in Luxemburg (0,4 Prozent), nennenswert sind außerdem Österreich (0,9 Prozent), Belgien (1,3 Prozent) und Frankreich (1,7 Prozent). Im Gegensatz dazu haben in Rumänien (9,1 Prozent) und Bulgarien (8,1 Prozent) fast zehn Prozent der Bevölkerung nicht genug finanzielle Mittel für einen Internetanschluss, und auch Ungarn (4,5 Prozent) weist eine hohe Quote auf. In Deutschland haben somit mehr Menschen als im Vorjahr Schwierigkeiten, die Kosten für einen Internetanschluss zu tragen – kein Wunder, denn viele Anbieter haben in letzter Zeit ihr Preisniveau angehoben! Im Durchschnitt kostet ein Internetanschluss etwa 30 Euro pro Monat, wobei in der Regel auch ein Festnetzanschluss enthalten ist. Allerdings handelt es sich dabei nur um einen Durchschnitt, die Kosten für einen passsenden Internetzugang können je nach den individuellen Anforderungen der Verbraucher variieren. Insbesondere Glasfaseranschlüsse sind deutlich teurer als DSL oder Kabelinternet, denn auf dieser digitalen Autobahn surfen User um ein Vielfaches schneller. Dafür werden monatlich aber auch zwischen 40 und 100 Euro fällig, weswegen bisher nur eine kleine Minderheit über Glasfaser ins Netz geht. Aber auch normale Tarife machen sich immer mehr im Haushaltsbudget bemerkbar, in den letzten Monaten haben etwa 50 Prozent aller großen Anbieter die Preise für manche ihrer Tarife erhöht – betroffen sind vor allem günstige Tarife. Häufig machen die Preisanpassungen nicht einmal vor Bestandskunden Halt. Die zusätzlichen Kosten können sich auf bis zu 100 Euro pro Jahr belaufen, was für viele Kunden eine erhebliche oder gar unmögliche finanzielle Belastung darstellt. Die Hauptursachen für die steigenden Preise sind laut Anbietern vor allem das hohe Inflationsniveau und explodierende Energiekosten sowie notwendige Investitionen in den Ausbau der Netzinfrastruktur. Erhalten Sie einen Bescheid über eine Preiserhöhung, bedeutet das noch lange nicht, dass Sie auch tatsächlich mehr für Ihren Internetzugang bezahlen müssen. Viele dieser Anpassungen sind nämlich überhaupt nicht rechtens, schließlich sind nachträgliche Preiserhöhungen für abgeschlossene Verträge eigentlich gar nicht erlaubt. Aus diesem Grund haben viele – aber nicht alle! – Provider spezielle Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingebaut. Wir empfehlen deshalb unbedingt: Lesen Sie sich Ihre Vertragsunterlagen in jedem Fall sorgfältig durch! Dort muss eindeutig festgelegt sein, ob und wann Ihr Anbieter eine Preiserhöhung vornehmen kann. Wichtig: Unrechtmäßige Preisänderungen müssen Sie als Nutzer nicht hinnehmen. In diesem Fall ist der Anbieter auf Ihre Zustimmung angewiesen, viele Provider setzen ihre Kunden deswegen massiv unter Druck, indem sie etwa mit einer Vertragsauflösung drohen. Dafür gibt es allerdings keine rechtliche Grundlage –  ohne valide Preisanpassungsklausel können Sie eine Preiserhöhung ohne Konsequenzen ignorieren. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie Beratungsangebote der Verbraucherzentrale wahrnehmen. In der Regel haben Nutzer bei einer Änderung der Vertragskonditionen (dazu zählt eine Preiserhöhung!) ohnehin das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Auch hier ist ein Blick in die AGB Ihres Internetvertrags ratsam, dort müssen all Ihre Optionen im Falle einer Preisanpassung transparent aufgeführt sein. Mit einer Sonderkündigung können Sie den Vertrag annullieren, sobald der neue Preis in Kraft tritt. Manche Anbieter handhaben es so, dass Sie einfach sämtlichen Preisanpassungen widersprechen können, was jedoch wahrscheinlich dazu führt, dass der Vertrag nach Ablauf nicht verlängert wird. Wenn das passiert, besteht aber kein Grund zur Sorge. Wir empfehlen ohnehin einen regelmäßigen Tarifwechsel, am besten sollten Sie jedes Mal nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten einen neuen Vertrag abschließen. Kaum ein Markt entwickelt sich so rasant wie das Internet, und in wenigen Jahren stehen normalerweise erheblich bessere Angebote zur Verfügung. Mit einem neuen Tarif können Sie dann viel Geld sparen oder zumindest eine schnellere Internetverbindung erhalten. Wollen Sie in wenigen Klicks wissen, ob es derzeit auch für Sie bessere Alternativen gibt? Nutzen Sie dazu jetzt unseren Preisrechner! Und falls Ihnen der Wechsel zu anstrengend ist, übernimmt unser Wechselservice für Sie gerne den gesamten Papierkram – automatisch und jedes Jahr aufs Neue. Einfach schnell und kostenlos anmelden, und wir erstellen Ihnen sofort ein unverbindliches Angebot. Hier anmelden!

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Was macht die Schlichtungsstelle Energie?
Strom
Was macht die Schlichtungsstelle Energie?

Streit mit dem eigenen Energieanbieter und kein Ausweg in Sicht: So geht es jedes Jahr zehntausenden Verbrauchern in Deutschland. Mögliche Gründe gibt es genug: Unrechtmäßige Preiserhöhungen oder eine ausbleibende Bonuszahlungen sind nur zwei mögliche Anlässe, wieso es regelmäßig zu Konflikten zwischen Versorgern und Kunden kommt. Im besten Fall kommt es zu einer einvernehmlichen Einigung, doch nicht immer finden Verbraucher mit ihrem Anliegen auch Gehör. Manche Versorger bleiben stur oder ignorieren schlichtweg jegliche Anfragen – was nun? Für solche Notfälle gibt es die Schlichtungsstelle Energie, die dann versucht, zwischen den Parteien zu vermitteln und den teuren Gang vor Gericht zu vermeiden. Was müssen Energiekunden dabei beachten, und wie läuft der Schlichtungsprozess ab? Alle wichtigen Informationen finden Sie in diesem Artikel. Die Schlichtungsstelle Energie gibt es mittlerweile seit mehr als 10 Jahren, als eingetragener Verein bemüht sie sich seit dem 01. November 2011 um die außergerichtliche Lösung von Konflikten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern, und zwar – sehr wichtig! – unabhängig und kostenfrei. Der Service ist also vollkommen gratis, allerdings richtet er sich ausschließlich an Privatverbraucher. Beschwerden von Unternehmen oder Kleingewerbetreibenden kann die Schlichtungsstelle also nicht entgegennehmen. Das rechtliche Fundament bildet das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), demzufolge tritt die Schlichtungsstelle bei sämtlichen Disputen bezüglich Strom und Erdgas in Aktion. Andere Energiequellen wie Fernwärme, Flüssiggas oder Wasser werden nicht abgedeckt. Das gilt auch für alle Streitfälle, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) betreffen, zum Beispiel Uneinigkeiten über die Höhe der Einspeisevergütung. Hier ist vielmehr die EEG-Clearingstelle zuständig. Als bundesweit tätiger Verein bietet die Schlichtungsstelle allen Energiekunden der Bundesrepublik Deutschland ihre Hilfe an, unabhängig vom Bundesland. Als Grundvoraussetzung ist jedoch zu beachten, dass ein Schlichtungsauftrag erst dann möglich ist, wenn es von Verbraucherseite bereits eine erfolglose Beschwerde an den Versorger gab. Auf ein entsprechendes formales Schreiben muss der Anbieter dann in vier Wochen antworten, bei einer negativen Antwort ist er zudem dazu verpflichtet, auf die Möglichkeit eines Schlichtverfahrens hinzuweisen. Im ersten vollständigen Betriebsjahr 2012 gingen 13.700 Anträge ein, diese Zahl verringerte sich anschließend jedoch kontinuierlich auf ca. 5.000 Anfragen pro Jahr. Das änderte sich mit der Energiekrise, 2022 wurde mit mehr als 18.000 Schlichtungsanträgen ein Rekordwert erzielt. Der häufigste Grund sind als vertragswidrig empfundene Preiserhöhungen oder abgelehnte Sonderkündigungen nach einer Preiserhöhung. Darüber hinaus gibt es regelmäßige Beschwerden wegen ausbleibenden Boni, inkorrekt ausgestellten Rechnungen, fehlerhaften Abschlagsberechnungen oder unzulässigen Vertragsauflösungen. Das sind aber nur einige Beispiele, generell existiert die Schlichtungsstelle Energie für jeden Vertragskonflikt mit einem Versorger, Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber. Die Schlichtungsstelle Energie ist als Notfallinstanz ins Leben gerufen wurden, sie tritt also nur dann in Aktion, wenn alle sonstigen Versuche einer einvernehmlichen Lösung gescheitert sind, aber Verbraucher sich den Gang vor Gericht ersparen wollen – dieser lohnt sich meist nämlich nicht, schließlich kostet ein Rechtsprozess viel Zeit und Geld. Wie bereits erwähnt muss die Verbraucherseite zuvor also Beschwerde beim Unternehmen eingelegt haben, das geht beispielsweise persönlich im Kundencenter oder per Telefon. Empfehlenswert ist aber normalerweise immer der Schriftweg, denn so lässt sich die gesamte Kommunikation mit dem Versorger schwarz auf weiß nachweisen. Erst wenn der Anbieter eine negative Antwort gibt oder das Anliegen gar komplett ignoriert, dürfen Verbraucher einen Schlichtungsantrag stellen. Die Ausfüllung dieses Antrags erfolgt ausschließlich online, dort stellen Verbraucher alle relevanten Daten zur Verfügung und laden die nötigen Dokumente hoch, das sind vor allem die Vertragsunterlagen sowie der existierende Schriftverkehr mit dem Versorger. Wichtig ist zudem, dass der Antragsstellende den gesamten Sachverhalt so präzise und verständlich wie möglich wiedergibt. Anschließend überprüft die Schlichtungsstelle den Antrag und leitet ein Schlichtungsverfahren ein, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend: Das Versorgungsunternehmen kann das Verfahren nicht ablehnen, sondern ist zur Teilnahme verpflichtet. Im ersten Schritt wird ein anfänglicher Einigungsvorschlag unterbreitet, doch sofern dieser von einer der beiden Streitparteien abgelehnt wird, schaltet sich ein unabhängiger Richter ein – die sogenannte Ombudsperson. Sie spricht dann schließlich eine finale Schlichtungsempfehlung aus. Sowohl Unternehmen als auch Kunde haben dann zwei Wochen Zeit, um dieser Empfehlung zuzustimmen, das ist aber nicht verpflichtend, denn die Empfehlung ist rechtlich unverbindlich. Bei einer positiven Antwort beider Seiten gilt der Fall als abgeschlossen, die Einigung ist dann zivilrechtlich bindend. Bleibt der Konflikt hingegen auch dann noch ungeklärt, so besteht als letzter Ausweg tatsächlich nur noch der Rechtsweg. Eine Klage ist auch schon während des Schlichtverfahrens möglich, in diesem Fall wird die Schlichtung aber sofort eingestellt, schließlich zielt diese explizit auf eine außergerichtliche Einigung ab. Unabhängig vom Ausgang ist die Schlichtung für Verbraucher aber stets kostenfrei. Was ist überhaupt der Zweck der Schlichtungsstelle, wenn ein Unternehmen auch die Schlichtungsempfehlung einfach ablehnen kann? Erfahrungsgemäß wollen Versorger einen Streit vor Gericht genauso vermeiden wie die Verbraucherseite, um finanzielle Mehrkosten zu vermeiden – deswegen führen die meisten Schlichtungsverfahren tatsächlich zum Erfolg. Gleichzeitig soll aber auch nicht unterschlagen werden, dass ein positiver Ausgang keineswegs garantiert ist. Auch die Schlichtungsstelle ist darauf angewiesen, dass der Anbieter überhaupt zur Kommunikation bereit ist. Wenn das Unternehmen eine Antwort verweigert, sind die Erfolgschancen überaus gering, die Schlichtung verläuft dann im Sande. Trotz guter Erfolgschancen müssen sich Verbraucher also bewusst sein, dass eine einvernehmliche Lösung zwar realistisch, aber nicht gewiss ist. Die Wahrscheinlichkeit für eine zufriedenstellende Lösung hängt von jeweiligen Einzelfall ab, pauschale Aussagen lassen sich deswegen nicht treffen. Die Dauer eines Schlichtungsverfahren soll drei Monate nicht übersteigen. In der Praxis kann die Schlichtung mitunter aber auch deutlich länger dauern, zum Teil sogar bis zu einem Jahr. Betroffene Energiekunden sollten deshalb drauf achten, alle nötigen Dokumente und Daten rechtzeitig und vollständig einzureichen, damit die Anfrage so schnell wie möglich bearbeitet werden kann. Das beschleunigt nicht nur die Schlichtung, sondern erhöht auch die Erfolgschancen an sich, denn tatsächlich scheitern viele Schlichtungsverfahren auch wegen ausbleibender Kommunikation des Verbrauchers. In jedem Fall ist es aber angeraten, sich zuerst an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden, ehe ein Rechtsprozess anvisiert wird, selbst wenn das entsprechende Verfahren mit viel Zeitaufwand verbunden ist und sich bisweilen sehr in die Länge ziehen kann Ein Vertragsdisput lässt sich am besten vermeiden, indem man nur Verträge mit vertrauenswürdigen Anbietern abschließt. WECHSELPILOT wurde von Stiftung Warentest nicht zuletzt aufgrund einer überaus strengen Qualitätsprüfung zum besten Wechselservice Deutschlands gekürt – hier können Sie sicher sein, dass Sie nicht nur viel Geld sparen, sondern auch bei einem seriösen Versorger landen. Melden Sie sich in wenigen Klicks an und lassen Sie sich ein natürlich unverbindliches Angebot unterbreiten! Jetzt anmelden!

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LNG-Terminal statt Pipeline: Wie viel Flüssiggas wurde bisher importiert?
Gas
LNG-Terminal statt Pipeline: Wie viel Flüssiggas wurde bisher importiert?

Der Russland-Ukraine-Krieg hat Deutschlands Abhängigkeit von russischem Erdgas deutlich aufgezeigt: Noch 2021 war mehr als die Hälfte des deutschen Gasbedarfs mit Importen aus Russland gedeckt worden, seit August 2022 bleiben nun allerdings sämtliche Lieferungen aus. Als Antwort darauf hat die Bundesregierung ihre Beschaffungsstrategie geändert, unter anderem wird nun auf die Integration von Flüssigerdgas (LNG) als alternative Gasquelle gesetzt. Dafür wurden Milliardensummen in die notwendige Infrastruktur investiert, drei LNG-Terminals gibt es bereits. Doch hat sich der finanzielle Aufwand gelohnt? Wie wichtig ist Flüssiggas schon für Deutschlands Energiewirtschaft? Wir geben Ihnen ein erstes Zwischenupdate. LNG ist die Abkürzung für Liquefied Natural Gas, es handelt sich dabei also um Flüssigerdgas. Oftmals findet sich ebenso die kürzere Bezeichnung Flüssiggas, auch wenn damit eigentlich ein anderer Stoff gemeint ist. LNG ist wie herkömmliches Erdgas zu Beginn noch gasförmig, im Rahmen des Produktionsprozesses wird es durch die Abkühlung auf extrem niedrige Temperaturen aber in den flüssigen Aggregatzustand überführt. Vor der Verflüssigung wird das Erdgas noch von unerwünschten Bestandteilen wie Stickstoff, Wasser oder Kohlendioxid gereinigt, wodurch es eine Methankonzentration von etwa 98 Prozent aufweist; der Kondensationspunkt von Methan liegt bei -162° C. Dieser mehrstufige Abkühlungsprozess erfordert hohen Druck und führt zu einer erheblichen Volumenkompression. Das Volumen reduziert sich tatsächlich um ungefähr das 600-fache! Das ermöglicht den Transport des verflüssigten Erdgases in Containern, eine ressourcenaufwendige Lieferung via Pipeline ist nicht notwendig. Hierbei kommen normalerweise spezielle LNG-Tankschiffe zum Einsatz, obwohl auch der Landtransport theoretisch machbar ist. Der Versand von verflüssigtem Erdgas ist somit deutlich effizienter und günstiger als beim gasförmigen Pendant. Nach Ankunft des LNG wird es am Bestimmungsort sofort regasifiziert, also in seinen gasförmigen Zustand zurückverwandelt. In speziellen Regasifizierungsanlagen wird das LNG stark erwärmt, um es in seinen gasförmigen Aggregatzustand zu überführen, bevor es an Verbraucher und Industrie weiterverteilt wird. Weltweit gehören zu den bedeutendsten LNG-Exporteuren derzeit unter anderem die Vereinigten Staaten, Australien, Russland und Malaysia. Zusätzlich hat Deutschland ein Lieferabkommen mit Katar unterzeichnet, das 2026 in Kraft treten wird. Jährlich sollen dann zwei Millionen Tonnen LNG nach Deutschland geliefert werden, und zwar mindestens fünfzehn Jahre lang. Flüssigerdgas kann zwar ganz normal in Containern verschifft werden, im Gegensatz zu herkömmlichen Waren können sie aber nicht einfach an einem konventionellen Hafen andocken. Aufgrund der erforderlichen Regasifizierung sind spezielle LNG-Terminals unerlässlich, an diesen Orten wird das verflüssigte Erdgas dann direkt wieder in seinen gasförmigen Zustand überführt und anschließend weiterverbreitet. Bei solchen Einfuhrterminals muss obendrein zwischen festen und schwimmenden LNG-Terminals differenziert werden. Feste LNG-Terminals befinden sich an Land und sind folglich stationäre Gebäude. Schwimmende Terminals hingegen sind spezialisierte Schiffe, die in Küstennähe verankert sind. Von dort aus werden sie über Pipelines mit der auf dem Land befindlichen Infrastruktur verbunden. Diese Terminalschiffe werden fachsprachlich als FSRUs (Floating Storage and Regasification Units) bezeichnet, da auch sie direkt die Regasifizierung durchführen. Da Deutschland lange Zeit überhaupt keinen Bedarf nach verflüssigtem Erdgas hatte, gab es hierzulande zu Beginn der Energiekrise folgerichtig auch keinerlei LNG-Terminals. Aus diesem Grund wurde im Mai 2022 das LNG-Beschleunigungsgesetz verabschiedet, das den Bau von LNG-Terminals vorantreiben sollte. Schließlich wurde Ende 2022 das erste schwimmende Terminal in Wilhelmshaven in Betrieb genommen. Derzeit sind in Deutschland drei LNG-Terminals in Betrieb: 1) Wilhelmshaven, Niedersachsen (schwimmend) – aktiv seit Dezember 2022 2) Lubmin, Mecklenburg-Vorpommern (schwimmend) – aktiv seit Januar 2023 3) Brunsbüttel, Schleswig-Holstein (schwimmend) – aktive seit Januar 2023 Zukünftig ist in Wilhelmshaven und Lubmin jeweils noch ein zweites schwimmendes Terminal geplant, hinzu kommen Rügen und Stade als weitere mögliche Standorte. Zusätzlich sind feste LNG-Terminals in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Stade in Vorbereitung, wobei ihre Fertigstellung wohl nicht vor 2025 erfolgen wird. LNG als billiger Ersatz für herkömmliches Erdgas – die Bundesregierung setzte große Erwartungen in die Einfuhr von LNG, dementsprechend wurde der Ausbau der notwendigen Infrastruktur vorangetrieben. Das Budget hierfür liegt bis 2038 bei fast 10 Milliarden Euro, Kritiker fürchten aber bereits jetzt weit höhere Ausgaben. Zum aktuellen Zeitpunkt haben sich diese Investitionen noch nicht ausgezahlt, wie erste Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen. Insgesamt 526 Terawattstunden (TWh) Erdgas wurden in der ersten Jahreshälfte 2023 nach Deutschland importiert, der Großteil aus Norwegen. Von dieser enormen Menge an Erdgas waren indes lediglich 33,8 Terawattstunden verflüssigt; davon entfielen 21,8 TWh auf das Terminal in Wilhelmshaven, 6,8 TWh auf das Terminal in Lubmin und 5,2 TWh auf Brunsbüttel. Insgesamt liegt der Importanteil von LNG also derzeit bei nur 6,4 Prozent. Die LNG-Terminals sind hingegen für einen deutlich größeren Betrieb ausgelegt, schon jetzt liegen die Importkapazitäten bei über 130 Terawattstunden, und diese Zahl soll sich in den nächsten fünf Jahren sogar noch vervierfachen. Von einer Vollauslastung kann also nicht die Rede sein, dennoch schreitet der Bau weiterer LNG-Terminals weiter voran. Angesichts dessen mehren sich die Bedenken, dass hier für teures Geld unnötige Überkapazitäten für fossile Energie geschaffen werden könnten. Es muss jedoch betont werden, dass die aktuellen Zahlen nur eine Momentaufnahme darstellen. Zudem könnten LNG-Terminals im besten Fall auch für die Einfuhr von klimaneutralem Wasserstoff genutzt werden. Trotzdem gibt es zunehmende Zweifel, ob die potenzielle Versorgungslücke korrekt eingeschätzt wurde und ob LNG tatsächlich notwendig ist, um die deutsche Gasversorgung zu tragen. Zu den Skeptikern gehört auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), demzufolge sei zumindest der Bau von festen, landbasierten LNG-Terminals „weder aus energiewirtschaftlicher Sicht notwendig noch klimapolitisch sinnvoll“. Die Euphorie für Flüssiggas ist langsam aber sicher abgeflaut. Widerstand formiert sich auch auf Rügen, wo im kommenden Winter ein LNG-Terminal in Betrieb genommen werden soll. Anwohner fürchten massive Umweltverschmutzung sowie erhöhte Lärmbelastung und protestieren lautstark gegen das Vorhaben der Bundesregierung. Und auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) befürchtet „tiefgreifende und irreparable Auswirkungen“ auf die Umwelt zu Land und zu Wasser. Ohnehin wird die Notwendigkeit des Vorhabens von vielen Seiten in Frage gestellt, Stand jetzt hat sich an den Ausbauplänen aber noch nichts geändert.

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Großmarkt für Energie: So funktioniert die Strombörse
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Großmarkt für Energie: So funktioniert die Strombörse

Der Strom, der aus der heimischen Steckdose fließt, wird von Ihrem Energieanbieter geliefert, das ist klar. Aber haben Sie sich jemals gefragt, wo dieser Strom eigentlich herkommt? Entgegen gängiger Ansicht produzieren die meisten Versorgungsunternehmen ihren Strom nämlich nicht selbst, sondern kaufen die benötigte Energie schlichtweg ein. Bei Strom (und auch Gas) handelt es sich also um eine ganz normale Ware. Solche Käufe geschehen in der Regel auf einer Strombörse bzw. Energiebörse. Diese Großmärkte sind ein essenzieller Bestandteil der Energiewirtschaft und haben maßgeblichen Einfluss auf die Preisbildung von Strom und Gas. In diesem Artikel erfahren Sie, was es mit diesen Handelsplätzen auf sich hat. Auf einer Energiebörse werden Energieprodukte gehandelt, ähnlich wie an der Wall Street. In Europa gibt es zwei bedeutende Großmärkte für Strom und Gas: ­Die EEX (European Energy Exchange) in Leipzig sowie die EPEX SPOT (European Power Exchange) in Paris, bei Letzterer handelt es sich allerdings um eine reine Strombörse. Die EEX fungiert größtenteils als sogenannter Terminmarkt. Das bedeutet: Hier werden Strom und Gas als Teil einer langfristigen Beschaffungsstrategie erworben, teilweise viele Jahre im Voraus. Hierzu werden entsprechende Lieferverträge abgeschlossen, sogenannte Futures. Folgende Futures sind üblich: 1) Weekend-Futures: bis zu zwei Wochenenden im Voraus 2) Week-Futures: bis zu fünf Wochen im Voraus 3) Month-Futures: bis zu zehn Monate im Voraus 4) Quarter-Futures: bis zu elf Quartale im Voraus 5) Year-Futures: bis zu sechs Jahre im Voraus Für Stromanbieter ist ein derartiges Vertragsmodell sehr vorteilhaft: Durch die hohe Preissicherheit haben sie langfristige Planungssicherheit, denn heute eingekaufter Strom wird je nach Lieferdauer auch in vielen Jahren zum exakt gleichen Preis verfügbar sein, was Anbieter vor Marktschwankungen schützt. Die EPEX ist im Gegensatz dazu ein sogenannter Spotmarkt. Das bedeutet: Hier wird Strom kurzfristig angeboten. Auf dem Day-Ahead-Markt können Versorger ihre Energie für den nächsten Tag einkaufen, der Intraday-Markt stellt diesen sogar am selben Tag zur Verfügung. Energie wird dann in stündlichen oder gar viertelstündlichen Blöcken gehandelt, die Lieferung erfolgt unverzüglich. Der Handel muss nur spätestens fünf Minuten vor der Lieferung abgeschlossen sein. Somit können Anbieter beispielsweise bis 15:55 Uhr noch Strom für den Zeitraum von 16:00 bis 16:15 Uhr erwerben. Dieser Mechanismus ist ein notwendiger Bestandteil des Energiemarktes, so waghalsig er auf den ersten Blick auch klingt. Das liegt unter anderem daran, dass sich die genaue Kundennachfrage nicht exakt prognostizieren lässt, egal wie umsichtig ein Unternehmen in die Zukunft geplant hat. Deshalb müssen Versorger häufig kurzfristig zusätzliche Energie einkaufen. Der Spotmarkt ist allerdings noch aus einem anderen Grund wichtig: Das hängt vor allem mit der verstärkten Integration von grüner Energie zusammen. Regenerative Energien sind nämlich intermittierende Energiequellen, die keine gleichmäßige Stromeinspeisung gewährleisten können. schließlich unterliegen sie meteorologischen Faktoren. Letztlich bestimmt die Natur, wie hoch die Windstärke oder Sonneneinstrahlung an einem Tag ist. Solar- und Windkraftwerke produzieren deshalb keine konstante Strommenge. Der Day-Ahead-Handel und insbesondere der Intraday-Handel tragen daher dazu bei, diese Schwankungen auszugleichen und eine kontinuierliche und verlässliche Energieversorgung sicherzustellen. Mit einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien wird es umso wichtiger, flexibel auf alle Eventualitäten reagieren zu können. Für Kunden hat die vermehrte Einspeisung von grüner Energie einen bedeutenden Vorteil: Sie kann zu einem sinkenden Strompreis führen. Das liegt an der sogenannten Merit-Order, welche die Preisbildung am Spotmarkt regelt. Dabei werden Kraftwerke nach ihren Stromproduktionskosten sortiert, wobei jene mit den günstigsten Produktionskosten Priorität erhalten. Vor allem Windkraft-, Wasser- und Photovoltaikanlagen haben dabei einen Vorteil, da sie während der Produktion kaum Kosten verursachen. Im Gegensatz dazu ist die Energieerzeugung durch fossile Brennstoffe aufgrund der CO2-Emissionen äußerst teuer. Beim Day-Ahead-Markt werden nun nacheinander alle Kraftwerke zur Deckung des Gesamtstrombedarfs herangezogen, und zwar beginnend mit dem Kraftwerk, welches den Strom an günstigsten herstellt. Der Endpreis wird dann durch das letzte Kraftwerk bestimmt, das erforderlich war, um die Nachfrage zu befriedigen. Dieser Preis gilt dann am nächsten Tag für alle Transaktionen – ganz unabhängig davon, welches Kraftwerk den Strom verkauft. Je höher der Anteil günstiger grüner Energie ist, desto niedriger wird somit oft auch der endgültige Schwellenwert sein. In manchen Fällen kann es sogar zu negativen Strompreisen auf dem Spotmarkt kommen, wenn das Angebot die Nachfrage übersteigt, etwa bei starkem Wind und hoher Sonneneinstrahlung. Nachhaltigkeit bewirkt also auch niedrigere Marktpreise! Diese Großhandelspreise an der Börse sind aber nicht nur für Energieversorger relevant, sondern haben auch direkte Folgen auf den Strompreis für Endkunden. Anbieter geben ihre Beschaffungskosten üblicherweise direkt an die Verbraucher weiter. Diese Kosten sind bekanntermaßen vom Börsenpreis abhängig, daher bewirkt ein niedriger Börsenkurs mittelfristig niedrigere Energiepreise. Dabei ist auch zu beachten, dass die Preise für Strom und Gas miteinander verknüpft sind, und zwar gerade wegen der obig beschriebenen Merit-Order: Das zuletzt hinzugezogene Kraftwerk, welches den endgültigen Preis auf dem Day-Ahead-Markt bestimmt, ist oft ein Gaskraftwerk. Dadurch verändert der Gaspreis unweigerlich auch den Strompreis. Dies wurde gerade während der Energiekrise 2022 deutlich, als die Preise an der Strombörse aufgrund des Russland-Ukraine-Krieges astronomische Rekordhöhen erreichten. Ausbleibende Gaslieferungen und allgemeine Panik trieben den Börsenpreis immer weiter nach oben, ausbaden mussten das vor allem die Verbraucher. Diese horrenden Strom- und Gaspreise gehören mittlerweile aber der Vergangenheit an, die Lage hat sich wieder entspannt. Der Börsenpreis ist zwar immer noch über Vorkrisenniveau und wird dies wahrscheinlich auch noch eine Weile bleiben, aber im Vergleich zu 2022 sind die Energiepreise bereits deutlich gesunken. Das ist nicht zuletzt dem milden Wetter geschuldet: Die Heizsaison ist vorbei, die Gasspeicher glücklicherweise weiterhin gut gefüllt. Davon können nun viele Endkunden profitieren: Auf dem Markt gibt es wieder vermehrt Verträge mit günstigen Preiskonditionen, manche Tarife liegen sogar unter dem Preisdeckel. Allerdings gilt das nur für Neukundentarife, während Bestandskunden weiterhin in ihren teuren Verträgen verbleiben. Wir raten Ihnen deshalb, einen Tarifwechsel in Betracht zu ziehen. Unsere Empfehlung: Überprüfen Sie mithilfe unseres Rechners, ob es für Sie bessere Tarifalternativen gibt!

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Nachhaltig in den Sommer: Alles zum ökologischen Fußabdruck
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Nachhaltig in den Sommer: Alles zum ökologischen Fußabdruck

Der Winter ist vorbei, und die Preise für Strom und Gas nähern sich allmählich wieder dem Vorkrisenniveau an. Energiesparen lohnt sich aber weiterhin – davon profitiert nicht nur der Geldbeutel, sondern auch das Klima. Wir zeigen Ihnen, wie Sie im Sommer durch nachhaltiges Konsumverhalten ihren ökologischen Fußabdruck minimieren können! Der Begriff des ökologischen Fußabdrucks ist heute weit verbreitet und wird gerade in den Medien häufig aufgegriffen. Um einen wirklichen Fußabdruck geht es dabei aber selbstverständlich nicht, vielmehr wird hiermit der Einfluss unseres Lebensstils auf die Umwelt verdeutlicht. Dabei steht der Fußabdruck symbolisch für die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf unseren Planeten. Je größer der Fußabdruck, desto stärker sind die negativen Folgen, die wir durch unseren Ressourcenverbrauch verursachen. Eine einheitliche Definition des ökologischen Fußabdrucks gibt es nicht, im Fokus steht in der Regel aber vor allem der CO2-Ausstoß. Deswegen wird oftmals gleichermaßen der Begriff CO2-Fußabdruck verwendet. In Deutschland beträgt der durchschnittliche Pro-Kopf-Wert jährlich 10,8 Tonnen CO2e (Stand: 2022). CO2e bezeichnet dabei Kohlenstoffdioxid-Äquivalente und schließt ebenfalls die Emissionen anderer Gase ein, denn auch diese können stark klimaschädlich sein. Die Klimawirkung von Methan übersteigt die von Kohlenstoffdioxid beispielsweise um das 28-fache! Daher werden die Emissionen sämtlicher Treibhausgase im Vergleichswert CO2e zusammengefasst. Als ideales Klimaziel gilt ein jährlicher Pro-Kopf-Wert von weniger als einer Tonne CO2e –  realistisch ist das aber leider noch nicht. Für unsere hohen Kohlenstoffdioxid-Emissionen sind insbesondere drei Lebensbereiche verantwortlich: Wohnen, Mobilität und Ernährung. Allein 20 Prozent des CO2-Fußabdrucks entfallen auf das Wohnen, weitere 5 Prozent werden durch den täglichen Stromverbrauch verursacht. Durch einen energieeffizienten Lebensstil können wir somit unseren Fußabdruck signifikant reduzieren. Hier sind einige Beispiele: 1) Gasverbrauch verringern: Heizen Sie nur bei Bedarf und drosseln Sie die Temperatur, wenn Sie das Haus verlassen. Gerade in den warmen Monaten kann die Heizung normalerweise ganz ausgeschaltet bleiben. 2) Heizungswahl: Auch wenn im Sommer kaum geheizt wird – wer für den kommenden Winter auf eine nachhaltigere Heizalternative umsteigen will (zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Brennstoffzellenheizung), sollte das bereits jetzt in die Wege leiten. 3) Weniger Warmwasser: Bei hohen Temperaturen ist eine kalte Dusche besonders erfrischend. Dabei entfällt dann auch das Erwärmen des Warmwassers, wodurch viel Energie eingespart wird. Weitere 20 Prozent des ökologischen Fußabdrucks entstehen durch Mobilität. Der Weg zur Arbeit ist natürlich für die meisten unvermeidlich, und auch der Sommerurlaub muss keineswegs ausfallen. Reflektieren Sie aber Ihr Mobilitätsverhalten und entscheiden Sie dann, ob Sie Anpassungen vornehmen wollen. Hier sind einige Beispiele: 1) E-Auto: Ein elektrisches Auto ist teuer und deswegen nicht für jeden eine realistische Option. Wer sich allerdings einen Stromer leisten kann, dürfte aufgrund der geringen Betriebskosten schon nach wenigen Jahren eine rentable Investition getätigt haben. Voraussetzung: Lademöglichkeiten wie eine Wallbox oder eine Ladestation. 2) Auto stehen lassen: Noch mehr Energie lässt sich sparen, indem das Auto in der Garage bleibt. Nutzen Sie (wenn möglich) öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad, kurze Strecken können Sie auch zu Fuß zurücklegen – die körperliche Betätigung ist gleichzeitig gesund. 3) Fernreisen überdenken: Auch beim Reisen können wir bewusste Entscheidungen treffen. Ein Trip nach Asien oder Afrika ist durchaus vertretbar, viele Urlauber versuchen allerdings mittlerweile, auf manche Flugreisen zu verzichten. Dieses Jahr USA, nächstes Jahr Usedom – so kann die Urlaubsplanung beispielsweise aussehen. Auf unsere Ernährung entfallen weitere 16 Prozent des CO2-Fußabdrucks. Hauptverantwortlich ist dabei nicht die Verpackung (auch wenn die Reduktion von Plastikmüll natürlich dennoch sinnvoll ist), die meisten Emissionen entstehen durch die Produktion und den Transport der Lebensmittel. So kann eine nachhaltigere Ernährung gelingen: 1) Mehr regionale Produkte: Mit saisonalen und regionalen Lebensmitteln lassen sich Transportwege stark reduzieren. Erdbeeren im Winter sind beispielsweise nur durch einen Import aus anderen Ländern möglich und schlagen dementsprechend in der Klimabilanz zu Buche. 2) Fleischkonsum reduzieren: Moralische Bedenken außen vor – weniger Fleischkonsum trägt auch zur Verringerung der Umweltbelastung bei. Gerade Massentierhaltung verursacht enorme Emissionen, gleiches gilt für die Herstellung von Milchprodukten. 3) Lebensmittelverschwendung vermeiden: So schön ein voller Kühlschrank auch aussieht, Verbraucher sollten nur einkaufen, was Sie auch tatsächlich verzehren. Hierzulande werden jedes Jahr über 10 Millionen Tonnen an Lebensmittel weggeworfen, der Großteil davon wäre noch bedenkenlos genießbar. Das Bundesumweltamt gibt weiterhin an, dass 31 Prozent des CO2-Ausstoßes auf „sonstigen Konsum“ zurückzuführen sind. Zu diesem recht unkonkreten Begriff gehören beispielsweise der Erwerb von Elektrogeräten oder Kleidung. So löblich die Anstrengungen des Einzelnen auch sind, gleichzeitig stellt sich die Frage nach dem tatsächlichen Nutzen solcher Maßnahmen. Das Konzept des ökologischen Fußabdrucks entstand in der Forschung zwar bereits in den 1990er-Jahren, die Idee eines individuell verantwortbaren CO2-Fußabdrucks wurde aber erst Anfang des Jahrtausends durch eine Werbekampagne des amerikanischen Ölgiganten BP populär gemacht – ausgerechnet ein Weltkonzern mit einer stark negativen Umweltbilanz. Skeptiker sehen den ökologischen Fußabdruck daher lediglich als einen Versuch von Großunternehmen, die Verantwortung für den Klimawandel ausschließlich auf die Konsumentenseite zu übertragen. Die Anerkennung einer individuellen Emissionsschuld schärft zwar einerseits das Bewusstsein für unseren persönlichen Beitrag zur Erderwärmung, aber verkennt gleichzeitig, dass Unternehmen weitaus mehr Emissionen verursachen als Privatpersonen. Weltweit stammen die meisten Emissionen aus dem Energiesektor, doch Haushalte können nur bis zu einem gewissen Maße beeinflussen, wie ihre Energie produziert wird. Selbst ein Ökostromtarif garantiert nicht zwangsläufig eine nachhaltige Produktion, denn dabei findet häufig lediglich eine Umetikettierung von fossiler Energie durch den Verkauf von CO2-Zertifikaten statt. Zusätzlich gibt es nicht genug grüne Energiequellen, um den gesamten Bedarf der Bundesrepublik zu decken. Die Verantwortung liegt daher nicht nur bei den Konsumenten, sondern gleichermaßen bei Politik und Industrie. Schon die bloße Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bewirkt zwangsläufig massive Emissionen. Für Bewohner westlicher Länder ist es daher praktisch gesehen unmöglich, das jährliche Wunschziel von einer Tonne CO2e zu erreichen. Eine US-Studie von 2007 ergab sogar, dass selbst Obdachlose jährlich einen CO2-Fußabdruck von acht Tonnen verursachen, da die Klimakosten für die soziale Infrastruktur von allen Mitgliedern der Gesellschaft gleichberechtigt getragen werden. Da das Individuum untrennbar mit einem klimaschädlichen System verbunden ist, können die Bemühungen von Privatpersonen das Problem des Klimawandels nicht allein lösen. Regierungen und Unternehmen sind hier mindestens genauso gefragt. Dennoch bedeutet das nicht, dass eine umweltbewusste Lebensweise unnötig ist. Kleine Einsparungen vieler Einzelner können in der Summe zu bedeutenden Ergebnissen führen. Solche Einsparungen müssen aber Teil eines gesellschaftlichen Paradigmenwechsels sein, bei dem bessere Gesamtstrukturen für nachhaltiges Konsumverhalten geschaffen werden. Ob Normal oder Öko – ein Wechsel Ihres Stromvertrages lohnt sich aktuell richtig! Wir von WECHSELPILOT vergleichen für Sie Tarife und finden einen Ökostromtarif, der günstiger ist als Ihr jetziger. Und das jedes Jahr aufs Neue. Gerade jetzt sind die Preise niedrig – verpassen Sie nicht diese Chance, bares Geld zu sparen! Sie möchten sich am liebsten um kaum etwas dabei kümmern? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir übernehmen für Sie den Aufwand, damit Sie sich zurücklehnen und sparen können. Registrieren Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich und lernen Sie unseren Service besser kennen! Ich möchte mich registrieren

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Achtung vor Energiebetrügern: So schützen Sie sich!
Gas
Achtung vor Energiebetrügern: So schützen Sie sich!

Vielen Verbrauchern haben die hohen Kosten für Strom und Gas während der Energiekrise große Sorgenfalten bereitet. Doch das ist nicht das einzige Problem: Manche Trickbetrüger versuchen diese Verzweiflung skrupellos auszunutzen, indem sie Energiekunden ungefragt in überteuerte Tarife wechseln oder ihnen gefälschte Produkte andrehen. Verbraucherschützer schlagen Alarm und fordern sogar eine dringende Gesetzesänderung, um dieser perfiden Masche effektiv Einhalt zu gebieten. Wir verraten Ihnen in diesem Artikel, wie Sie solche Betrugsversuche erkennen, und wie Sie sich dagegen schützen! Ein Anbieterwechsel gilt vielerorts als kompliziert und mühselig. Gerade deswegen wurde der Wechselprozess vereinfacht – doch geht es mittlerweile zu einfach? Verbraucherzentralen berichten vermehrt von Kunden, die plötzlich bei einem überteuerten Versorger gelandet sind, ohne dass sie jemals die Zustimmung für einen Wechsel gegeben hatten. Um den Energieversorger zu wechseln, reicht es nämlich aus, den Namen, die Adresse und vor allem die Zählernummer anzugeben. Eine Unterschrift ist dafür nicht erforderlich. Da Außenstehende keine Kenntnis von der Zählernummer eines Haushalts haben, geben sich Betrüger deswegen oft als Techniker aus und fragen dann nach Zugang zum Keller oder Hausflur. In Wirklichkeit interessiert sie jedoch nur die Zählernummer. Ein anderer Kniff: Vermeintliche Mitarbeiter eines Energieversorgers rufen unerwartet an oder klingeln aus heiterem Himmel an der Tür, um überrumpelte Verbraucher über einen vermeintlichen Spartarif zu informieren. Dieser Trick ist besonders schwer zu durchschauen, da nicht immer Betrug dahintersteckt. Jedoch sollten Sie sofort skeptisch werden, wenn Sie nach der Zählernummer oder der IBAN gefragt werden. Manche Betrüger geben sich sogar als Energieberater aus und behaupten, über die Energiepreisbremse informieren zu wollen. Dafür müsse angeblich ein spezielles Formular eingereicht werden, darauf folgt die Nachfrage nach persönlichen Daten, Bankdaten und Zählernummer. Diese Fälle sind eindeutig als Schwindel zu erkennen: Die Preisbremse gilt seit März 2023 automatisch. Ein Antrag muss hierfür niemals gestellt werden! Unangemeldete Besucher an der Haustür oder ein plötzlicher Anrufer aus dem Nichts lassen sich nicht verhindern. Sie können aber sicherstellen, dass Sie alle Betrüger abweisen und sich vor zwielichtigen Methoden schützen: 1) Geben Sie sensible Daten an niemals unbekannte Personen weiter! Das gilt etwa für Namen, Geburtsdatum, Bankdaten sowie insbesondere die Zählernummer. 2) Gehen Sie nicht auf einen Vertragsabschluss an der Haustür ein: Falls Ihnen eine unbekannte Person an der Haustür einen Vertrag anbietet – niemals unterschreiben! 3) Beenden Sie das Gespräch sofort, falls Sie ein mulmiges Gefühl haben oder etwas merkwürdig erscheint. Schließen Sie also einfach die Tür bzgl. legen Sie schlichtweg auf. 4) Begegnen Sie unangemeldeten Energieberatern stets mit großer Skepsis! Einer seriösen Beratung geht normalerweise eine vorherige Terminabsprache voraus. 5) Seien Sie lieber zu vorsichtig und rufen Sie die Polizei, falls Sie Angst haben, doch versehentlich etwas preisgegeben zu haben. Solche Fälle können Sie zudem der Verbraucherzentrale melden.   Es ist nicht immer sofort erkennbar, dass es sich um einen Betrug handelt. Betrüger versuchen oft durch freundliches Auftreten, lange Diskussionen oder unwiderstehliche Angebote Ihr Vertrauen und Ihre Zustimmung zu gewinnen. Die Tatsache, dass viele Verbraucher aufgrund der aktuellen Lage auf dem Energiemarkt verunsichert sind, spielt den Trickbetrügern in die Hände. Gerade deswegen fordern Politiker eine schnelle Gesetzesänderung. Leonora Holling, Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, äußerte hierzu: „Der Wechselprozess darf nicht allein nur mit einer Zählernummer möglich sein. Der Gesetzgeber müsste hier nochmal klar sagen: Ich brauche hier eine Vollmacht des Kunden, dass er auch damit einverstanden ist. Das würde dem Problem mit den untergeschobenen Verträgen schonmal einen erheblichen Dämpfer geben.“ Während der Krise ist auch die Nachfrage nach kostengünstigen Heizprodukten gestiegen. Energiebetrüger versuchen hier ebenso schamlos, diese Notsituation auszunutzen und auf gefälschten Online-Shops vermeintliche Schnäppchen zu verkaufen. Vor allem im letzten Winter häuften sich die Berichte von Verbrauchern, die online verlockende Angebote für besonders günstiges Brennholz entdeckt hatten und dabei teilweise hohe dreistellige oder sogar vierstellige Euro-Beträge ausgaben. Andere betrügerische Fake-Shops bieten Briketts oder Holzpellets an, doch das Ergebnis ist immer dasselbe: Die Lieferung findet nicht statt, das gezahlte Geld ist verloren. Das liegt daran, dass solche Fake-Shops zumeist Zahlungsmethoden wie Vorkasse verlangen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Zusätzlich landet das Geld in der Regel auf Auslandskonten. Vorsichtig sollten Verbraucher auch bei elektrischen Heizlüftern oder Mini-Heizungen sein, die laut Produktbeschreibung angeblich die Gasheizung vollständig ersetzen können. Einmal anstecken, und der Raum ist in wenigen Minuten wohlig warm – klingt zu gut, um wahr zu sein? Zurecht, denn so gut funktioniert keine elektrische Heizung. Auf ihrer Webseite werben die Fake-Shops ungeachtet dessen mit gefälschten Qualitätssiegeln und Bewertungen. Selbst auf populären Plattformen wie Facebook finden sich gelegentlich Anzeigen, die Nutzer auf solche betrügerischen Webseiten führen. Des Weiteren gibt es vereinzelte Berichte über nicht gelieferte Notstromaggregate oder überteuerte Vorsorgepakete für Strom- und Gasausfälle. In jedem Fall sollten Verbraucher bei unbekannten Online-Shops immer vorsichtig sein und das beworbene Produkt im Internet mit den Preisen seriöser und etablierter Anbieter vergleichen. Bei erheblichen Abweichungen ist auf jeden Fall großes Misstrauen angebracht. Die meisten Energiebetrüger agieren nicht besonders subtil, sondern setzen darauf, dass Verbraucher nicht genau genug hinschauen. Mit den folgenden Tipps können Sie sicherstellen, dass Ihnen das nicht passiert: 1) Achten Sie auf verdächtige URLs von Fake-Shops, zum Beispiel auf überlange Domainendungen wie „.de.com“ 2) Überprüfen Sie den Wahrheitsgehalt von Gütesiegeln – diese lassen sich stets online überprüfen, viele seriöse Shops sollten Sie beim Klick auf das Zertifikat ohnehin direkt zum Siegelbetreiber weiterleiten. 3) Werfen Sie einen Blick auf das Impressum, dieses ist nämlich Pflicht und enthält Adresse, vertretungsberechtigte Personen, E-Mail-Adresse sowie einen Verweis auf das Handelsregister (einschließlich der entsprechenden Nummer). Es lohnt sich auch, schnell durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu scrollen und diese auf grobe sprachliche oder grammatikalische Fehler zu überprüfen, denn manche Fake-Shops nutzen für ihre AGB automatisierte Übersetzungen von minderwertiger Qualität. 4) Vermeiden Sie unsichere Zahlungsmethoden! Insbesondere Vorkasse ist normalerweise nicht ratsam. 5) Recherchieren Sie im Internet, ob ein Anbieter wirklich seriös ist. Hierfür gibt es etwa Plattformen wie TrustPilot. Wir empfehlen zudem den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale. Im Allgemeinen gilt immer: Benutzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand und lassen Sie Skepsis walten. Wenn ein Angebot unrealistisch klingt, dann sollten Sie auf jeden Fall genauer hinschauen.

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Strom ist wieder günstig
Strom
Strom ist wieder günstig

Schon seit Beginn des Jahres sinken die Preise für Strom und Gas allmählich. So gab es zum Start der Energiepreisbremse im März 2023 Tarifangebote, die unter der Bremse lagen. Immer mehr Versorger bieten inzwischen günstige Tarife an – inzwischen ist das Angebot auf dem Energiemarkt wieder fast wie vor zwei Jahren. Wer aktuell für die kWh Strom 40ct oder mehr zahlt, sollte sich nach Alternativen umschauen. Wechseln lohnt sich und spart bis zu mehreren hundert Euro. Während der Grundversorgungstrarif an vielen Wohnorten noch 40ct/kWh beträgt, zahlen Neukunden in freien Tarifen um die 25ct/kWh. Je nach Grundpreis sinkt dadurch der monatliche Abschlag um bis zu 30 Euro. Aufs Jahr gerechnet ist das eine Ersparnis von bis zu 360 Euro. Wer mehr als 40ct/kWh zahlt, spart entsprechend noch mehr mit einem Wechsel. Das trifft zum Beispiel auf Verbraucher zu, die viele Preiserhöhungen erfahren oder letztes Jahr zu Hochzeiten der Energiekrise gewechselt haben. Wir von WECHSELPILOT empfehlen Verbrauchern, auch dann Preise zu vergleichen, wenn der eigene Versorger eine Preissenkung angekündigt hat. Aktuell dürfte das einige Verbraucher betreffen, da mehrere große Versorger solche Senkungen angekündigt haben. Als Wechselservice kennen wir die Tarife am Markt und wissen: Die angekündigten neuen Preise liegen in den meisten Fällen deutlich über den Preisen, die Sie bei anderen Versorgern als Neukunden angeboten bekommen. Daher raten wir: Sonderkündigungsrecht nutzen, Preise vergleichen und wechseln! Denn auch bei einer Preissenkung steht Verbrauchern dieses Recht zu. Es ist ganz einfach: Wer Stromkosten sparen möchte, macht jetzt Folgendes: Die Kündigungsfrist des aktuellen Stromvertrags checken – für Grundversorgungstarife sowie für Sonderkündigungen beträgt die Kündigungsfrist nur wenige Wochen Preise vergleichen, zum Beispiel über unseren WECHSELPILOT-Vergleichsrechner – der Vorteil: Sie müssen sich nicht durch unzählige Suchergebnisse klicken, wir vergleichen für Sie und schlagen Ihnen drei bessere Alternativen vor Neuen Tarif auswählen und wechseln – auch das übernehmen wir für Sie und kümmern uns auch danach um Ihren Vertrag (mehr zu unserem Service lesen Sie hier) Sich über den neuen monatlichen Abschlag freuen – und nächstes Jahr wieder Preise vergleichen, es lohnt sich! Die Kündigungsfrist liegt noch in weiter Ferne? Keine Sorge. Es ist gut möglich, dass es auch zu einem späteren Wechselzeitpunkt unschlagbare Tarifangebote gibt. Da die Bundesregierung in den letzten Anpassungen des Energiepreisbremsegesetz die Bonusbremse für Versorger erlassen hat, wird es künftig wieder attraktive Bonuszahlungen für Neukunden geben. Momentan dürfen Versorger maximal 50 Euro Bonus für neue Kunden zahlen. Die neue Regelung besagt jedoch, dass alle Versorger, die Tarife unterhalb der Preisbremse anbieten, sich an diese Vorgabe nicht mehr halten müssen. Noch ist die Gesetzesanpassung nicht veröffentlicht worden, sie ist aber seit Juni 2023 verabschiedet. Wer also erst im Herbst wechseln kann, nimmt vielleicht andere Arbeitspreise als jetzt mit – wird aber wahrscheinlich von den dann hohen Bonuszahlungen profitieren können. Keine Lust, Preise zu vergleichen und sich um den Wechsel zu kümmern? Wir von WECHSELPILOT übernehmen das für Sie! Als Premium-Service finden wir nicht nur für Sie einen besseren Strom- oder Gastarif. Wir kümmern uns auch langfristig um Ihren Energievertrag. Damit Sie jedes Jahr sparen, ohne etwas dafür tun zu müssen. Registrieren Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich und lernen Sie unseren Service besser kennen! Ich möchte mich registrieren

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Intelligente Zähler: Was kann ein Smart Meter wirklich?
Strom
Intelligente Zähler: Was kann ein Smart Meter wirklich?

Bei dämmrigen Licht mühsam den Zählerstand ablesen – so geht es Jahr für Jahr vielen Verbrauchern. Das dürfte bald der Vergangenheit angehören, denn die Zukunft gehört sogenannten intelligenten Zählern. Der Smart-Meter-Rollout ist bereits beschlossen, in den nächsten Jahren soll die Digitalisierung der Energiewende auch in deutschen Haushalten allmählich sichtbar werden. Doch klug ist ein Smart Meter wirklich? Was unterscheidet ihn von einem herkömmlichen Zähler? Und warum sind sie so wichtig für die Energielandschaft von morgen? Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick. Sie bestehen aus Plastik oder Metall und geben auf einem Rollzählwerk den Verbrauch auf drei Nachkommastellen an: Sogenannte Ferraris-Zähler, also herkömmliche analoge Stromzähler bzw. Gaszähler, finden sich heute noch mehrheitlich in unseren Kellern und Hausfluren. Das soll sich mittelfristig ändern, denn irgendwann soll jeder Haushalt mit einem intelligenten Zähler ausgestattet sein. Doch Achtung: Ein Smart Meter zeichnet sich nicht nur ein fesches elektronisches Display aus, denn nicht jeder digitaler Zähler ist auch automatisch ein Smart Meter. Was einen Smart Meter so smart macht, ist nämlich ein integriertes Kommunikationsmodul, was beispielsweise eine Live-Datenübermittlung an den Energieversorger ermöglicht. So wird der Austausch zwischen Kunde und Anbieter automatisiert. Ein Smart Meter besteht somit aus zwei Komponenten: 1) Digitaler Zähler: Während herkömmliche Geräte nur den aktuellen Zählerstand aufzeichnen, zeigen elektronische Stromzähler alle aktuellen Verbrauchsdaten an. So können beispielsweise Verbrauchsdaten nach Tag, Woche oder Monat gespeichert und angezeigt werden. 2) Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway): Diese Kommunikationseinheit verwandelt einen digitalen Stromzähler in einen Smart Meter. Das Gateway ist mit einer sicheren externen Schnittstelle verbunden und kann alle Daten zusammenfassen, weiterverarbeiten und übertragen. So kommuniziert es mit anderen Marktteilnehmern. Ein Smart Meter definiert sich also primär durch seine Fähigkeit, die gesammelten Messdaten auch zu kommunizieren. Umfragen zufolge sind derzeit etwa 50% der Bevölkerung grundsätzlich an einem intelligenten Zähler interessiert. Die allgemeine Installation von digitalen Messgeräten fußt auf dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW), genauer gesagt auf dem darin enthaltenen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), welches erst im Mai 2023 wieder überarbeitet wurde. Hiermit will die Bundesregierung auf die bevorstehenden Herausforderungen der Energiewende reagieren, die auch Investitionen in moderne Messtechnik erfordern. Bei der Beschreibung der zukünftigen Energielandschaft fällt oft der Begriff Smart Grid: Damit ist ein reaktives und intelligentes Energienetz gemeint, bei dem sämtliche Marktteilnehmer –stetig miteinander verbunden sind und Informationen austauschen. Das erleichtert beispielsweise die Reaktion aus Störungen und Ausfälle oder ermöglicht es den beteiligten Akteuren, die eigene Nachfrage an das vorhandene Angebot anzupassen – wer sein E-Auto beispielsweise erst abseits der Stoßzeiten auflädt, entlastet automatisch das gesamte Stromnetz und kann bei dynamischen Stromtarifen sogar viel Geld sparen. Doch auch für bloßes Energiesparen kann ein Smart Meter bereits sehr nützlich sein. Wie genau das geht? Wir haben einige Vorteile von Smart Metern aufgelistet: 1) Information und Transparenz: Um gezielt Strom zu sparen, muss man seinen eigenen Verbrauch genau kennen. Wann verbrauche ich besonders viel Strom? Welche Geräte sind Stromverschwender? Ein Smart Meter beantwortet Ihnen diese Fragen beantworten und zeigt genau auf, wo am meisten Sparpotenzial besteht. 2) Integration: Ein Smart Meter kann idealerweise in ein Smart Home-System integriert werden. So lassen sich beispielsweise Haushaltsgeräte per App steuern, mit einem Klick können Sie dann den aktuellen Verbrauch überprüfen und entsprechend reagieren – und das sogar, wenn Sie außer Haus sind. 3) Automatisierung: Oftmals muss der Verbraucher selbst gar nichts tun. Sobald das System entsprechend eingestellt ist, übernimmt es alle Energieeinsparmaßnahmen automatisch. Zudem entfällt der jährliche Gang zum Strom- und Gaszähler, da die Daten automatisch übermittelt werden. Besonders praktisch: Auch Wasser- oder Fernwärmezähler können so abgelesen werden, denn Smart Meter sollen alle Verbrauchswerte zusammenfassen. Für Großverbraucher (also zum Beispiel Unternehmen) sind intelligente Energiezähler schon seit geraumer Zeit Standard. Ähnlich sind Smart Meter auch für Privathaushalte mit hohem Verbrauch sehr nützlich: Laden Sie Ihr Elektroauto zu Hause auf? Speisen Sie Energie über eine Kleinwindanlage ein? Besitzen Sie eine Wärmepumpe? Dann nutzen Sie ausgefeilte Energiesysteme, die besonders von einem Smart Meter profitieren können. Smart Meter sind nicht nur nützlich und komfortabel, sondern spielen auch eine maßgebliche Rolle bei der Erschaffung einer nachhaltigeren Energielandschaft. Gerade die Anpassung der individuellen Nachfrage an das vorhandene Stromangebot wird immer wichtiger werden, denn der Anteil an grüner Energie steigt kontinuierlich. Diese wird zumeist aus Windkraft oder Solarkraft gewonnen und unterliegt somit meteorologischen Schwankungen – an Tagen mit Windstille oder geringer Sonneneinstrahlung wird somit weniger Strom erzeugt und eingespeist, an wind- und sonnenstarken Tagen hingegen mehr. Solche Fluktuationen müssen auch von Verbraucherseite abgefedert werden, und hierzu benötigen Haushalte mehr Informationen und Steuerungsoptionen. Bis 2032 soll zumindest der flächendeckende Einbau von digitalen Zählern abgeschlossen sein, alte analoge Zähler werden also in den nächsten zehn Jahren allmählich ersetzt. Ein Smart-Meter-Gateway wird dort aber nicht zwangsläufig enthalten sein, denn hiervon profitieren vor allem Verbraucher mit hohem Energieverbrauch. Daher wird ein Smart Meter nur verpflichtend für Kunden mit einem Jahresverbrauch jenseits der 6.000 kWh. Bis 2025 sollen mindestens 20 Prozent dieser Fälle bereits mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein, bis 2030 soll diese Zahl auf mindestens 90 Prozent ansteigen. Nennenswerte Mehrkosten sollen dadurch nicht entstehen, die Kosten hierfür sollen auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt werden. Wer weniger als 6.000 kWh pro Jahr verbraucht, fällt nicht unter diese Pflichtregelung. Der Einbau eines Smart Meters kann aber trotzdem durchaus möglich sein, interessierte Kunden sollten sich dann mit ihrem Messstellenbetreiber in Verbindung setzen.

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So funktionieren dynamische Stromtarife
Strom
So funktionieren dynamische Stromtarife

Bei einem normalen Stromvertrag wird ein fester Arbeitspreis für jede verbrauchte Kilowattstunde berechnet. Dynamische Stromtarife bieten jedoch einen anderen Ansatz: Der Strompreis schwankt im Laufe des Tages und ändert sich oft sogar stündlich. Dieser Preis wird durch die aktuellen Handelspreise an der Strombörse bestimmt. Auch wenn dies zunächst spekulativ erscheinen mag, so können tatsächlich viele Haushalte von dieser Alternative profitieren und damit bares Geld sparen. Sind Sie neugierig geworden? Hier erfahren Sie, wie dynamische Stromtarife funktionieren und welche Verbraucher am besten für dieses Preismodell geeignet sind. Strom wird, wie jede andere Ware auch, auf dem freien Markt gehandelt. Die meisten Energieversorger produzieren ihren Strom nicht selbst, sondern kaufen ihn an einer Energiebörse ein – in Europa sind das vor allem die EEX in Leipzig und die EPEX SPOT in Paris. Im Gegensatz zur EEX, wo der Strom auf Monate oder Jahre im Voraus verkauft wird, erfolgt auf dem Pariser Spotmarkt die Lieferung spätestens am nächsten Tag. Es handelt sich also um einen kurzfristigen Warenhandel, Anbieter sind hier folglich mit ständig wechselnden Beschaffungskosten konfrontiert, die dann über dynamische Stromtarife an die Kunden  weitergegeben werden können. Der Preis für den verbrauchten Strom richtet sich somit nach dem aktuellen Wechselkurs. Dynamische Stromtarife ändern sich in der Regel stündlich. Einige Tarife sind weniger schwankungsanfällig: Manche Anbieter legen etwa einen Niedertarif bzw. Nebentarif (NT) mit niedrigeren Preisen fest, der in Zeiten geringer Netznutzung (zum Beispiel nachts) aktiv ist; ansonsten wird für die Kostenberechnung der Hochtarif bzw. Haupttarif (HT) zurate gezogen. Es ist also bereits im Voraus klar, zu welchen Stunden der Hoch- bzw. Niedertarif gilt. Andere Versorger orientieren sich zwar am aktuellen Marktpreis, aber legen dann Ober- und Untergrenzen fest oder kalkulieren schlichtweg einen monatlichen Durchschnittswert. Diese Modelle fallen unter den Oberbegriff der zeitvariablen Tarife. Damit sind alle Tarife gemeint, die keinen einzigen festen Preis haben. Der Begriff „dynamischer Tarif“ bezieht sich jedoch in der Regel auf Tarife, die direkt und ohne Einschränkungen vom Börsenpreis abhängen und nicht an Preiskorridore gebunden sind. Es gibt also keine Hoch- oder Niedertarife, stattdessen schwankt der Preis im Laufe des Tages. Die Börsenpreise werden durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Wenn das Angebot an Strom aus Wind- und Solaranlagen hoch ist, sind die Börsenpreise beispielsweise tendenziell niedrig. Noch vorhersehbarer ist aber die Entwicklung der Nachfrage, diese erreicht nämlich üblicherweise in den Morgen- und Abendstunden ihren Höhepunkt. Im Gegenzug ist die Nachfrage nachmittags und nachts geringer, folglich sinken dann auch die Strompreise. Kunden mit dynamischen Stromtarifen können sich diese Zeiten zunutze machen. Ein dynamischer Stromtarif ist besonders vorteilhaft für Verbraucher, die ihren Stromverbrauch anpassen können, indem sie diesen in die Schwachlastzeiten am Nachmittag und in der Nacht verlagern. So können sie maximal von den Zeiten geringer Netzauslastung profitieren. Zum Beispiel können Besitzer von Elektroautos ihre Fahrzeuge über Nacht aufladen, wenn die Preise niedriger sind. Die dynamischen Strompreise schwanken im Laufe des Tages um bis zu 10 ct/kWh (manchmal sogar deutlich mehr), so dass Aktivitäten wie das nächtliche Aufladen eines Elektroautos schon einige Euro einsparen können. Und selbst das Einschalten des Trockners kann mit einem dynamischen Stromtarif am Nachmittag schon etwa 10 Cent billiger sein. Das erscheint auf den ersten Blick minimal, aber kann sich im Laufe der Zeit zu einer nennenswerten Ersparnis summieren. Die Verbraucher sollten sich überlegen, ob sie in den Nachmittags- und Nachtstunden viel Strom verbrauchen oder ihren Verbrauch anpassen können, um von den niedrigen Börsenpreisen zu profitieren. Dies gilt für Besitzer von Elektroautos oder Wärmepumpen ebenso wie für Besitzer von intelligenten Haussystemen (Smart Homes). Auch Normalverbraucher können von einem dynamischen Stromtarif profitieren, wenn sie Elektrogeräte in den Schwachlastzeiten nutzen. Die Anbieter bieten in der Regel eine App an, die Kunden auf günstige Preise aufmerksam macht. Dynamische Stromtarife sorgen auch für mehr Transparenz bei den Energiekosten, da sie häufig eine monatliche Abrechnung mit detaillierten Angaben zu Verbrauch und Zeitplan enthalten. Außerdem haben diese Tarife in der Regel kürzere Laufzeiten und Kündigungsfristen, was den Kunden mehr Flexibilität bietet. Einige Anbieter bieten eine zweiwöchige Kündigungsfrist und keine Mindestlaufzeit an. Ein dynamischer Strompreis passt nicht zu Ihnen? Kein Problem! Wechselpilot findet für Sie den perfekten Tarif. Füllen Sie einfach den Verbrauchsrechner aus und lassen Sie sich unverbindlich günstige Vertragsalternativen vorschlagen! Dynamische Stromtarife unterscheiden sich nicht wesentlich von Tarifen mit festen Energiepreisen. Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch der Einbau eines Smart Meters, also eines intelligenten Stromzählers. Intelligente Zähler sind für dynamische Stromtarife von entscheidender Bedeutung, da sie Energieverbrauchsdaten in Echtzeit erfassen und übermitteln. Intelligente Zähler sind von großem Nutzen, da sie über eine Kommunikationseinheit verfügen – diese sendet detaillierte Informationen über den Stromverbrauch an den Energieversorger. Dies ermöglicht eine genaue Verbrauchsanalyse und hilft den Nutzern, energieintensive Aktivitäten in günstigere Zeiträume zu legen, um Kosten zu sparen. Smart Meter sind also mehr als bloß eine digitale Version eines analogen Zählers. Besonders praktisch: Auch das lästige manuelle Ablesen wird hiermit überflüssig. Obwohl intelligente Zähler derzeit noch eher eine Seltenheit darstellen, wird ihre Verbreitung in den kommenden Jahren deutlich zunehmen. Um die Digitalisierung der Energiewende zu unterstützen, wird jeder Verbraucher ab 2025 das Recht auf einen Smart Meter haben, unabhängig von seinem Stromtarif; das ist staatlich festgesetzt. Die Smart Meter können dann beim Messstellenbetreiber bestellt werden, wobei die Kosten auf maximal 20 Euro pro Jahr begrenzt sind. Aktuell empfiehlt es sich aber, den Einbau von intelligenten Zählern durch den Abschluss eines dynamischen Stromtarifs zu bewirken. Die Vertragsbedingungen decken dies in der Regel nämlich ab, wobei jedoch der Anbieter bestimmt, ob ein zusätzlicher Aufpreis erforderlich ist. Bereits im Jahr 2021 ergab eine Umfrage, dass zwei Drittel der Deutschen zeitvariablen Stromtarifen aufgeschlossen gegenüberstehen. Dennoch haben derzeit nur rund 500.000 Energiekunden einen dynamischen Stromtarif abgeschlossen, der Trend geht allerdings deutlich nach oben. Während es früher nur wenige Alternativen gab, bieten heute immer mehr große Energieversorgungsunternehmen dynamische Tarife an. Ab 2025 ist das obligatorisch, dann wird jeder Versorger gesetzlich dazu verpflichtet sein, mindestens einen zeitvariablen Tarif im Sortiment zu führen. Die Ausweitung der dynamischen Stromtarife wird vom Bund vorangetrieben, und das aus gutem Grund: Diese Tarife kommen nicht nur den Kunden zugute, sondern entlasten auch das Stromnetz, indem sie Anreize für den Verbrauch in den Schwachlastzeiten schaffen. Dies ist besonders wichtig für den Übergang zu erneuerbaren Energiequellen, da in den kommenden Jahren ein erheblicher Teil des Stroms aus Wind- und Solarkraftwerken stammen wird. Diese Anlagen sind jedoch von meteorologischen Faktoren abhängig und erzeugen den Strom nicht zu beliebigen Zeiten. Daher muss sich die Nachfrage zunehmend an das Angebot anpassen: Dynamische Stromtarife spielen bei der Energiewende deshalb möglicherweise eine entscheidende Rolle.

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Stromversorger lehnt ab
Strom
Stromversorger lehnt ab

Sie wechseln Ihren Stromvertrag, doch statt Sie willkommen zu heißen, lehnt Ihr neuer Stromanbieter Sie ab? Damit dieses Szenario Sie nicht ereilt, erklären wir Ihnen hier die häufigsten Gründe für eine solche Ablehnung – und was Sie tun können, damit das nicht passiert. Während die Grundversorgung Kund:innen sozusagen bedingungslos aufnehmen muss, ist es freien Energieversorgern erlaubt, auch ohne Grund einen Wechsel zu stornieren. Noch vor der Energiekrise wurde manchen Versorgern unterstellt, sie würden wechselfreudige Kund:innen eher ablehnen. Das ist unserer Erfahrung nach inzwischen nicht mehr der Fall. Hinter nahezu jedem Wechsel, den ein Versorger von sich aus unterbindet, steckt ein plausibler Grund. Angenommen, Sie entdecken ein unschlagbar gutes Angebot für einen neuen Stromtarif. Bevor Sie zuschlagen können, sollten Sie einen Blick in Ihren aktuellen Stromvertrag werfen – und die Laufzeit und das Kündigungsdatum checken. In Deutschland kann pro Zähler nur ein Versorger gleichzeitig beliefern. Das heißt, Sie können erst den Tarif wechseln, wenn Ihr aktueller Vertrag ausläuft, also gekündigt ist. Fragen Sie sich: Wie lange läuft mein Vertrag noch? Zu welchem Zeitpunkt kann bzw. sollte ich kündigen? Haben Sie Ihre Kündigungsfrist bereits verpasst, verlängert sich Ihr aktueller Vertrag automatisch und ein Wechsel ist (zumindest zu diesem Zeitpunkt) nicht möglich. Angeknüpft an den Punkt oben: Sollten Ihr aktueller Vertrag erst in einem Jahr auslaufen, ist es jetzt zu früh, um einen Wechsel zu beantragen. Sie können zwar Ihren jetzigen Tarif bereits kündigen, die Wahrscheinlichkeit, dass ein neuer Versorger Ihren neuen Tarif so weit im Voraus bestätigt, ist jedoch niedrig. Das liegt daran, dass Versorger nicht so weit in die Zukunft kalkulieren. Strom kann in dem einen Monat günstig, in dem nächsten wieder teuer sein. Wird ein Vertrag zu früh abgeschlossen, kann es sein, dass der Versorger sich zum Belieferungszeitraum mit den Kosten verkalkuliert hat. Im schlimmsten Fall führt das zu Liquiditätsproblemen. Es ist also sinnvoll, einen so frühen Wechsel zu stornieren. Geben Sie Ihre Daten falsch an, schleicht sich ein Flüchtigkeitsfehler ein oder passiert Ihnen ein Zahlendreher, kann Ihr Wechsel auch abgelehnt werden. Achten Sie daher immer auf korrekte Angaben und prüfen Sie vor dem Absenden alles, was Sie ausgefüllt haben. Hatten Sie in der Vergangenheit häufiger Probleme, Rechnungen fristgerecht zu bezahlen? Wenn ja, dann kann das für Versorger ein Ausschlusskriterium sein. Bevor ein Versorger mit Ihnen einen Vertrag abschließt, kann er einen Bonitätscheck vornehmen – und sie ggf. ablehnen, falls Sie eine negative Bonität vorweisen. In der Energiekrise fällt es vielen Haushalten schwer, die hohen Stromrechnungen zu begleichen. Gerade die Nachzahlungen liegen nicht selten im oberen dreistelligen Bereich oder höher. Sie können bei den meisten Versorgern Ratenzahlungen beantragen und so Ihre Schulden abbauen. Sie wissen einfach nicht, wie Sie Ihre Stromrechnung zahlen sollen? Dann können Sie beim örtlichen Jobcenter oder Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Diese geben Ihnen ein Darlehen, das Sie ab dem Folgemonat zurückzahlen müssen. Stromversorgern kann auch mal ein Fehler unterlaufen. Entweder haben sie sich mit den Kosten verkalkuliert oder ihr Geschäftsmodell ist nicht haltbar auf dem Energiemarkt. Auch die Energiekrise hat so manchen Versorger in die Insolvenz getrieben. Inzwischen hat sich der Markt jedoch soweit stabilisiert, dass die Gefahr, aufgrund der Krise insolvent zu gehen, kaum noch besteht. Wenn Sie also einen neuen Tarif abschließen möchten, checken Sie kurz Ihren potenziellen neuen Versorger auf Seriosität. Wer zu gute Preise anbietet, um wahr zu sein, hat häufig ein Geschäftsmodell, das nicht nachhaltig ist. Wechseln Sie mit uns! Wir übernehmen diesen Versorgercheck ganz automatisch für Sie. Ja, ich möchte ein unverbindliches Wechselangebot Damit Ihr neuer Versorger Sie also nicht ablehnt, sollten Sie alle der folgenden Fragen mit Ja beantworten können: Endet Ihr aktueller Vertrag vor dem neuen Belieferungsdatum bei Ihrem künftigen Versorger? Können Sie zum neuen Belieferungsdatum rechtzeitig Ihren aktuellen Vertrag kündigen? Stimmen Ihre Angaben? Sind Sie zahlungsfähig? Wechseln Sie zu einem seriösen Versorger? Unglücklich mit Ihrem aktuellen Stromvertrag? Finden Sie mit unserem Vergleichsrechner kostenlos & unverbindlich heraus, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen können!

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Versorger meldet sich nicht
Strom
Versorger meldet sich nicht

Am 1. März 2023 fiel der Startschuss für die Strom- und Gaspreisbremse, die auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 greift. Entsprechend waren und sind Versorger dazu angehalten, ihre Kunden über ihre aktuellen sowie durch die Preisbremsen angepassten, kommenden Abschlagszahlungen zu informieren. Das betrifft diejenigen Haushalte, die in ihrem derzeitigen Energievertrag über 40 ct/kWh für Strom, 12 ct/kWh für Gas oder 9,5 ct/kWh für Fernwärme zahlen. Für 80 Prozent des Basisverbrauchs (errechnet auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs) wird der Arbeitspreis jeweils gedeckelt. Soweit die Theorie – bis heute warten manche Verbraucher jedoch immer noch auf Meldungen ihres Versorgers. Wir erklären, warum das sein kann und was Sie jetzt tun können. Seit der Energiekrise erreichen Versorger überdurchschnittlich viele Anrufe und E-Mails. Ob zu den steigenden Preisen, weil Situationen unklar sind oder Abschläge nicht mehr gezahlt werden können – Kunden wünschen Antworten. Dieser „Ansturm“ ist eine Herausforderung für wohl alle Akteure am Energiemarkt. Mit der Strom- und Gaspreisbremse und den damit einhergehenden Neuberechnungen der Abschlagszahlungen kam nun ein weiterer technischer Mehraufwand für Versorger hinzu. Das allein kann schon ein Grund dafür sein, warum Versorger die Frist, Kunden bis zum 1. März 2023 über ihre neuen Abschläge im Zuge der Strom- und Gaspreisbremse zu informieren, verpassen. Wichtig für Sie: Sie müssen nichts tun. Haben Sie Geduld, Ihr Versorger wird sich bei Ihnen melden. Sofern die Strompreis- und Gaspreisbremse bei Ihnen greift, wird Sie auch bei Ihnen greifen. Bei Fragen rund um die Strom- und Gaspreisbremse können Sie sich zudem an die kostenlose Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums wenden: 0800-78 88 900. Sie suchen einen Stromvertrag, der günstiger ist als die Preisbremse? Wir von Wechselpilot finden ihn für Sie – und wechseln Sie dorthin! Jetzt registrieren Liegt der Arbeitspreis Ihres Energievertrages aktuell unterhalb der Preisbremse, muss bei Ihnen der Preis nicht gedeckelt werden. Entsprechend sind Sie von der Strom- und Gaspreisbremse nicht betroffen und haben daher nichts von Ihrem Versorger gehört. Durch die Strom- und Gaspreisbremse zahlen Sie niedrigere Abschläge. Sollten Sie im Januar und Februar diesen Jahres für Ihren Gesamtgebrauch noch mehr als 40ct/kWh für Strom, 12ct/kWh für Gas oder 9,5ct/kWh für Fernwärme gezahlt haben, werden die angefallenen Mehrkosten mit den künftigen Abschlägen verrechnet. Es käme also eine vorübergehend doppelte Entlastung auf Sie zu. Kunden des Versorgers eprimo waren daher besonders überrascht, als Ihre Abschläge im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremse um bis zu 800 Prozent erhöht worden waren. Der Versorger aus Hessen erklärte auf der eigenen Website die Situation damit, dass die Neuberechnung der Abschläge bei einigen Kunden in der laufenden Abrechnungsperiode stattgefunden hätte. Aufgrund dessen „mussten wir die Abschläge jetzt neu berechnen und haben eventuell aufgelaufene Nachforderungen auch mit einbezogen. Normalerweise wären diese erst auf der kommenden Jahresrechnung als Nachzahlungs-Forderung erschienen – nun haben wir diese Nachforderungen aber zum Schutz unserer Kunden vor hohen einmaligen Nachzahlungen in die anstehenden Abschläge eingerechnet.“ Generell gilt: Abschläge sind lediglich eine Vorauszahlung. In der Schlussrechnung listet Ihr Versorger Ihnen Ihren tatsächlichen Verbrauch und die damit einhergehenden Kosten auf. Haben Sie bis dahin zu viel bezahlt, erhalten Sie Geld zurück. Haben Sie monatlich zu wenig gezahlt, zahlen Sie den Restbetrag zurück. Ist Ihr aktueller Abschlag für Sie finanziell nicht stemmbar, können Sie bei Ihrem Versorger eine Anpassung beantragen oder Widerspruch einlegen. Unserer Erfahrung nach – u. a. auch mit eprimo – melden sich Versorger zu einigen Anliegen erst mehrere Wochen oder Monate später zurück. Bis Ihr Widerspruch bearbeitet wird, kann daher Ihr Abschlag bereits angepasst worden sein oder Sie haben vielleicht schon eine Rechnung erhalten. Spätestens danach sollten sich die Abschläge wieder normalisieren.

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