Wechseln statt ärgern Strompreiserhöhung? So handeln Sie jetzt!

Es klingt wie ein schlechter Aprilscherz: Zum 1.4. erhöhen wieder einige Stromanbieter ihre Preise, u.a. EnBW. Wir erklären Ihnen, welche Rechte Sie jetzt haben – und warum eine Preiserhöhung immer eine Chance ist.

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Wechseln statt ärgern - Strompreiserhöhung? So handeln Sie jetzt!

Im April geht die Welle der Strompreiserhöhung 2024 in die zweite Runde. Bereits im März haben einige Stromanbieter die Abschläge ihrer Kunden nach oben angepasst. Eine solche Änderung ist immer ärgerlich und wirkt häufig unausweichlich. Vor allem, wenn der Stromanbieter erklärt, es habe mit gestiegenen Netzentgelten zu tun, da könne man nichts machen. Was häufig nur am Rande erwähnt wird – und vielen Verbrauchern nicht klar ist: Als Kunde haben Sie nun ein Sonderkündigungsrecht. Also nichts wie raus aus dem teuren Vertrag! Selten ist die Chance, enorm Stromkosten zu sparen so hoch wie jetzt.

Wir von WECHSELPILOT wechseln seit über sieben Jahren Kunden in neue Verträge. Nicht selten kommen Kunden aufgrund einer Preiserhöhung zu uns. Denn sie wollen endlich raus aus dem überteuerten Vertrag – und das so schnell und einfach wie möglich. Wir helfen gerne!

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

Ist in Ihrem Vertrag die Preisgarantie verstrichen und erhöht Ihr Versorger die Preise aufgrund von gestiegenen Steuern oder Umlagen, greift bei Ihnen das Sonderkündigungsrecht. Sofern bei Ihnen die Preisgarantie noch gilt, darf Ihr Stromanbieter bestimmte Anpassungen gar nicht an Sie weitergeben, zum Beispiel Netzentgelte. Genaue Informationen finden Sie dazu in den AGB Ihres Anbieters.

Bei Verträgen in der Grundversorgung besteht ohnehin keine Preisgarantie. Kunden sind vor Anpassungen entsprechend von vornherein nicht gefeit, können aber auch jederzeit mit zwei Wochen Kündigungsfrist aus dem Vertrag raus. Spätestens also wenn die Preiserhöhung nach Hause flattert, heißt es: kündigen und wechseln! In der Regel ist kein Tarif so teuer, wie der in der Grundversorgung.

Wie lange gilt mein Sonderkündigungsrecht?

Ihr Stromanbieter ist dazu verpflichtet, Sie mindestens vier Wochen vorher schriftlich darüber zu informieren, dass er die Preise anpasst (auch im Fall einer Preissenkung). Für gewöhnlich haben Sie dann zwei bis vier Wochen Zeit, Ihren Stromvertrag außerordentlich zu kündigen. Die genaue Frist müsste in dem jeweiligen Schreiben stehen.

Wichtig: Sie müssen selbst schriftlich (per E-Mail, Post oder Fax) kündigen. Anders als bei einer normalen Kündigung kann Ihnen das weder Ihr neuer Versorger noch ein Wechselservice, wie wir, abnehmen. Bei einigen Stromanbietern gibt es sogar direkt auf der Website oder in der jeweiligen App die Option, zu kündigen. Lassen Sie sich die Kündigung in jedem Fall schriftlich bestätigen!

Sind Sie beim örtlichen Grundversorger unter Vertrag, haben Sie immer zwei Wochen Kündigungsfrist. Das heißt, im Falle einer Preiserhöhung brauchen Sie die offizielle Sonderkündigungsfrist von sechs Wochen (gilt nur in der Grundversorgung) gar nicht abzuwarten. Kündigen Sie hier fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Gekündigt – und jetzt?

Die Sonderkündigung ist raus? Super, das war das erste wichtige Schritt. Nun brauchen Sie einen neuen Tarif bei einem anderen Versorger. Am besten kümmern Sie sich auch hierum so schnell wie möglich. Ein Anbieterwechsel darf und kann in Deutschland nämlich bis zu drei Wochen dauern. Aber keine Sorge: Selbst wenn sich der Wechsel verzögert, ohne Strom stehen Sie nie da. Die Versorgung ist immer gesichert.

Sie haben weder Lust, Zeit noch Nerven, sich um einen Stromwechsel zu kümmern? Preise vergleichen, Anbieter checken – all das ist Ihnen zu aufwändig oder überfordert sich allein beim Gedanken daran? Dann geben Sie all das einfach an uns ab! Starten Sie gleich oben bei unserem Rechner und lassen Sie sich Ihre potenzielle Ersparnis ausrechnen. Gerne schicken wir Ihnen unsere drei Top-Tarifvorschläge für Sie gleich im Anschluss ins E-Mail-Postfach – ganz kostenfrei und unverbindlich.

Sind Sie von dem Tarif, den wir für Sie gefunden und geprüft haben, überzeugt, beauftragen Sie uns einfach mit dem Wechsel in Ihrem WECHSELPILOT-Kundenkonto (auch hier ist die Registrierung kostenfrei und unverbindlich). Im Wechselauftrag können Sie „Preiserhöhung“ als Wechselgrund angeben – wir geben dann unser Bestes, damit Sie so schnell wie möglich bei Ihrem neuen Versorger sind. Bei Fragen ist unser Kundenservice für Sie da.

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