Steht ein Umzug bevor? Neuer Wohnort, neuer Energievertrag – das gibt es zu beachten

Ein Umzug kann die perfekte Gelegenheit sein, um auf einen günstigeren Energietarif umzusteigen. Wir verraten Ihnen, wann das möglich ist, und was Sie dabei beachten müssen.

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Steht ein Umzug bevor? - Neuer Wohnort, neuer Energievertrag - das gibt es zu beachten

Wenn sich dutzende Kartons in der Wohnung stapeln und das ganze Wochenende bei IKEA verbracht wird, dann steht wohl ein baldiger Umzug bevor. Das ist nicht nur teuer, sondern auch ungemein stressig. Viele vergessen deshalb, sich im Vornherein um ihren Energievertrag zu kümmern.

Ein verständliches Versäumnis, das aber dennoch viel Geld kosten kann: Oftmals ist ein Umzug nämlich die perfekte Gelegenheit, um einen überteuerten Strom- oder Gastarif gegen einen neuen Vertrag einzutauschen. Das ist jedoch nicht immer möglich oder ratsam, deswegen müssen Sie rechtzeitig all Ihre Optionen überprüfen.

Sie sind sich nicht sicher, worauf Sie aufpassen müssen? Kein Problem! Wir geben Ihne alle wichtigen Informationen an die Hand.

Wollen Sie wissen, ob es in ihrer Region einen besseren Tarif gibt? Überprüfen Sie es einfach mit unserem Rechner und erfahren Sie, wie viel Geld Sie mit einem neuen Tarif einsparen können!

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Der Grundversorgung sei Dank: Strom ist auch am neuen Wohnort garantiert

Bei einem Umzug gibt es allerhand zu beachten, da kann ein Strom- und Gasvertrag für das neue Heim im Stress auch mal untergehen. Aber keine Sorge, auch dann müssen Sie nicht im Dunkeln sitzen bleiben. Entgegen landläufigen Befürchtungen werden Sie an Ihrem nächsten Wohnort schon am Einzugstag immerzu Energie beziehen, ganz gleich ob Sie sich um einen Vertrag gekümmert haben oder nicht.

Dafür zeichnet sich die Grundversorgung verantwortlich, welche nahtlos einspringt, wenn kein Strom- oder Gastarif abgeschlossen wurde. Energie gilt hierzulande nämlich als absolutes Grundrecht, welches auch ohne Vertrag zur Verfügung stehen soll. In diesem Fall landen Sie automatisch in einem Grundversorgungstarif.

Strom und Gas gibt es demnach sowieso – sollten sich Verbraucher also trotzdem die Mühe machen und sich um ihre Energieverträge kümmern? Auf jeden Fall! Auch wenn aktuell die Grundversorgungstarife mitunter günstiger sind als andere Neukundentarife am Markt, lohnt sich ein Vergleich immer. In der Grundversorgung gibt es zum Beispiel keine Preisgarantie – es gilt also, nicht nur einen günstigen, sondern auch nachhaltig günstigen Energietarif zu finden. Ist der Grundversorgungstarif in Ihrem Wohnort der beste, sollten Sie sich auch dann aktiv dort anmelden. Gerade jetzt kann es passieren, dass Ihr Grundversorger – sofern Sie sich nicht von selbst melden – Sie zunächst über die Ersatz- statt der Grundversorgung beliefert. Und das kann ganz schön teuer werden. Worin genau der Unterschied besteht, lesen Sie hier.

Wir raten Ihnen deshalb, den nächsten Strom- oder Gasvertrag nicht auf die lange Bank zu schieben. Werden Sie aktiv und sorgen Sie dafür, dass Sie auch wirklich im besten Vertrag sind!

Sonderkündigungsrecht beim Umzug: Kann ich einfach so wechseln?

Bevor Sie sich nach neuen Alternativen umschauen, müssen Sie aber zuerst eine wichtige Frage abklären: Ist ein Wechsel überhaupt möglich? Wenn Sie gerade in der Grundversorgung sind, ist die Antwort stets positiv, hier gilt nämlich immer eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.

Anders sieht es bei regulären Strom- und Gastarifen aus, hier ist eine vertragliche Kündigungsfrist festgeschrieben. Idealerweise überscheidet sich diese mit Ihrem Auszugstermin, in diesem Fall können Sie einfach schriftlich eine Kündigung einreichen und sich dann um einen Vertrag an ihrem neuen Wohnort kümmern.

So viel Glück haben indessen nicht alle Umziehenden. Falls Sie nicht auf normalem Wege kündigen können, steht Ihnen aber möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses tritt in Kraft, wenn Ihr Versorger Ihnen die derzeitigen Vertragskonditionen am neuen Wohnort nicht weiterhin anbieten kann. Liegt dieser neue Wohnort aber immer noch im Einzugsgebiet des alten Anbieters und entsteht für Sie durch den Umzug keine Preiserhöhung, müssen Sie Ihren gegenwärtigen Vertrag behalten.

In der Praxis ist der Ablauf folgendermaßen: Reichen Sie bei Ihrem Energielieferanten eine außerordentliche Kündigung ein und verweisen Sie dabei auf Ihren Wohnortwechsel. Nennen Sie dabei auf jeden Fall auch Ihre neue Adresse. All dies sollte mindestens sechs Wochen vor dem Umzug geschehen. Nun hat Ihr Versorger zwei Wochen Zeit, um Ihnen ein neues Angebot zu machen, und zwar zu identischen Konditionen. Das beinhaltet vor allem den Preis! Kann Ihr Anbieter diese Möglichkeit nicht wahrnehmen, ist er dazu verpflichtet, Ihnen die Sonderkündigung zu bestätigen.

Vereinzelt finden sich auch Versorger, welche den Vertrag bei einem Umzug grundsätzlich beenden. Dann müssen bzw. können Sie sowieso einen neuen Tarif abschließen. Auch bei einem Umzug in eine WG, wo bereits ein Energietarif vorhanden ist, erlischt der Vertrag normalerweise. Fragen Sie hierzu am besten einfach bei Ihrem Anbieter nach.

Können Sie Ihren Tarif beim Umzug wechseln, dürfen Sie aber auf keinen Fall die rechtzeitige Kündigung vergessen, denn zwei parallele Energieverträge sollten natürlich vermieden werden. Wichtig: Auch einem Grundversorger müssen Sie eigens kündigen!

Stromvertrag mitnehmen – ist das überhaupt empfehlenswert?

Nachdem Sie geklärt haben, ob Sie Ihren Energievertrag wechseln können, müssen Sie allerdings auch noch abwägen, ob Sie ihn auch wechseln sollten. Es kann nämlich durchaus sinnvoll sein, den Strom- oder Gastarif einfach mitzunehmen, wenn das die günstigste Lösung ist.

Führen Sie hierzu einfach online auf Vergleichsportalen einen Strompreisvergleich durch und ermitteln Sie für Ihren neuen Wohnort den günstigsten Tarif. Vergleichen Sie das Ergebnis nun mit den Konditionen Ihres derzeitigen Vertrags.

Beachten Sie hierbei auch, dass bei Ihrem aktuellen Tarif möglicherweise noch Boni ausstehen, welche erst nach Ablauf des gesamten Vertragsdauer ausgezahlt werden. Gerade ein Neukundenbonus wird in der Regel nicht ausgezahlt, wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen,

Stellt sich heraus, dass Sie mit einem Wechsel kein Geld einsparen können, sollten Sie die Mitnahme Ihres Vertrags anstreben. Gehen Sie hierzu folgendermaßen vor:

1) Lesen Sie Ihren Stromvertrag genau durch: Kann eine Vertragsmitnahme durchgeführt werden? Und bis wann sollte Ihr Anbieter über die neue Adresse informiert werden? Fragen Sie bei Unklarheiten einfach direkt nach.

2) Teilen Sie Ihrem Anbieter den bevorstehenden Umzug mit. Nennen Sie dabei folgende Informationen: Einzugsdatum, neue Adresse, neue Zählernummer

3) Halten Sie beim Auszug den Zählerstand Ihrer alten Wohnung fest, am besten per Foto. Achten Sie darauf, dass der Zählerstand im Übergabeprotokoll dokumentiert wird.

4) Dasselbe gilt für den Zählerstand Ihrer neuen Wohnung, halten Sie diesen fest und sorgen Sie abermals dafür, dass er auch im Übergabeprotokoll steht.

5) Senden Sie zuletzt beide Zählerstände an Ihren Anbieter. Das geht postalisch oder per E-Mail, bei vielen Versorgern können Sie das auch einfach im Kundenkonto erledigen.

Neuer Energievertrag beim Umzug: So klappt es

Sollte sich hingegen zeigen, dass es am neuen Wohnort eine günstigere Alternative gibt, dann sollten Sie diese Option auf jeden Fall wahrnehmen, sofern eine Kündigung des alten Vertrags möglich ist.

Gehen Sie bei der Beendigung des alten Vertrags folgende Schritte unserer Checkliste durch:

1) Reichen Sie fristgerecht Ihre Kündigung ein, es gilt die vertraglich festgehaltene Frist. Einer Sonderkündigung sollte mindestens sechs Wochen vor dem Auszug ausgesprochen werden. In beiden Fällen ist der Postweg ratsam, verschicken Sie die Kündigung am besten als Einschreiben.

2) Dokumentieren Sie beim Auszug den aktuellen Zählerstand in Ihrer alten Wohnung per Foto, auch die Zählernummer muss zu sehen sein. Diese Daten sollten im Übergabeprotokoll festgehalten werden.

3) Übermitteln Ihrem alten Energieanbieter diesen Zählerstand per E-Mail, Post oder über das Kundenkonto.

4) Mit bestätigter Kündigung erhalten Sie eine Schlussrechnung, in der auch alle Boni verrechnet sein sollten. Ihnen wird dort mitgeteilt, ob Sie Stromkosten nachzahlen müssen oder Ihnen Geld zurückerstattet wird.

Gleichzeitig sollten Sie Kontakt zum neuen Stromanbieter aufnehmen, auch hier geben wir Ihnen eine Checkliste an die Hand:

1) Identifizieren Sie frühzeitig den besten Tarif am neuen Wohnort, am besten sechs bis acht Wochen vor dem Einzug. Das geht am besten mit einem Online-Strompreisvergleich. Wir empfehlen: Schließen Sie nur 12-Monatsverträge ab, denn diese lassen sich nach einem Jahr wieder kündigen. Ein wichtiges Indiz eines lohnenswerten Vertrags ist zudem eine Preisgarantie.

2) Wählen Sie den Anbieter mit dem besten Tarif aus und leiten Sie bei ihm einen neuen Vertrag in die Wege. Dazu benötigen Sie unter anderem folgende Daten: Einzugsdatum, neue Adresse, neue Zählernummer

3) Unterzeichnen Sie die Vertragsdokumente: Glückwunsch, Sie beziehen an Ihrem neuen Wohnort nun Energie zu den von Ihnen gewählten Konditionen!

4) Beim Einzug oder bei der Schlüsselübergabe müssen Sie zuletzt den aktuellen Zählerstand der neuen Wohnung festhalten, auch hier raten wir wieder zu einem Foto. Achten Sie erneut darauf, dass alle Informationen im Übergabeprotokoll vermerkt sind, und übermitteln Sie den Zählerstand dann an Ihren neuen Anbieter.

Egal ob Sie Ihren Vertrag mitnehmen oder wechseln, gehen Sie gewissenhaft vor und suchen Sie sorgfältig nach den besten Tarifoptionen am neuen Wohnort. Lesen Sie zudem alle Vertragsdokumente vollständig durch. Für den Zeitaufwand werden Sie mit einem günstigen Energievertrag belohnt.

Klingt das alles zu stressig? Kunden von Wechselpilot können sich all diese Mühen sparen, denn unser Wechselservice nimmt ihnen die ganze Arbeit ab. Wir identifizieren automatisch den günstigsten Energietarif und übernehmen dann den gesamten Wechselprozess. So sparen wir unseren Kunden nicht nur Geld, sondern auch Zeit.

Neugierig geworden? Registrieren Sie sich unkompliziert bei Wechselpilot, wir empfehlen Ihnen dann vollkommen unverbindlich die besten Optionen für Ihren neuen Energievertrag.

Strom oder Gas wechseln leicht gemacht!
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