Günstigster Energietarif? Grundversorgung und Ersatzversorgung im Vergleich

In Deutschland haben Sie ein Recht auf Strom und Gas. Doch bevor die Grundversorgung greift, wird in manchen Fällen erst die Ersatzversorgung eingeschaltet. Das kann teuer werden!

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Günstigster Energietarif? - Grundversorgung und Ersatzversorgung im Vergleich

Kein Energietarif? Kein Problem! In Deutschland werden alle Endkunden rund um die Uhr mit Strom und Gas beliefert – sogar dann, wenn sie sich nicht selbst um einen Energievertrag bemüht haben. In diesem Fall greift dann entweder die Grundversorgung oder die Ersatzversorgung ein.

Die namentliche Ähnlichkeit kommt nicht von ungefähr, denn tatsächlich funktioniert beides nach demselben Prinzip: Haushalte sollen auch ohne Energievertrag weiterhin versorgt werden. Ein paar Unterschiede gibt es dann allerdings doch. Besonders wichtig für Verbraucher: Vor allem preisliche Abweichungen sind möglich.

Wir beantworten Ihnen deswegen alle wichtigen Fragen zu Grundversorgung und Ersatzversorgung: Wie landet man dort? Was ist billiger? Und lohnt sich ein Wechsel?

Wollen Sie aus Ihrem teuren Ersatzversorgungstarif aussteigen oder suchen einfach allgemein nach einem günstigeren Tarif? Überprüfen Sie einfach mit unserem Rechner, wie viel Geld Sie einsparen können!

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Energie als Grundrecht: Sinn und Zweck der Grundversorgung

Die uneingeschränkte Belieferung mit Energie wird vom deutschen Staat gesetzlich garantiert. Im Winter in der eigenen Wohnung frieren oder wortwörtlich im Dunkeln hocken – das ist hierzulande also nicht möglich. Dafür gibt es nämlich die Grundversorgung: Diese sorgt dafür, dass Haushalte auch dann mit Strom und Gas versorgt werden, wenn sie keinen separaten Vertrag bei einem Energieanbieter abgeschlossen haben. In diesem Fall landen sie automatisch in einem Grundversorgungstarif.

Die Belieferung übernimmt in der Praxis dann der örtliche Grundversorger. Das ist keine eigens geschaffene Belieferungsinstanz, sondern schlichtweg der Energieanbieter, der in der jeweiligen Region am meisten Kunden versorgt. Es ist also auch möglich, einen normalen Energievertrag mit dem Grundversorger abzuschließen – erst bei einem Grundversorgungstarif spricht man wirklich von der Grundversorgung. Als Grundversorger fungieren die hiesigen Stadtwerke, es gibt allerdings auch Ausnahmen. Der Energieriese Vattenfall ist beispielsweise der Grundversorger in Berlin und Hamburg.

Die Grundversorgung ist durchaus bequem, schließlich muss man sich nicht um einen Vertragsabschluss kümmern. Deswegen nutzen viele Haushalte diesen Komfort: 25% aller Stromkunden und 16% aller Gaskunden waren es 2021. Das ist finanziell aber nicht immer empfehlenswert, denn die Grundversorgung ist eigentlich nur als Absicherung gedacht und deswegen oft deutlich teurer.

Durch die Energiekrise gilt das aber nicht mehr uneingeschränkt. Grundversorger kaufen ihre Energie nämlich in großer Menge im Voraus ein, schließlich müssen sie immer auf ausreichende Vorräte zurückgreifen können. Die explodierenden Beschaffungspreise auf dem Großmarkt betreffen sie deshalb in geringerem Ausmaße, verhältnismäßig niedrig sind dann die Kosten für Endkunden. Vielerorts ist die Grundversorgung sogar die günstigste Option.

Ebenso praktisch: Wer wechseln will, muss nicht lange warten. Bei einem Grundversorgungstarif beträgt die Kündigungsfrist lediglich 14 Tage.

Rettungsring für gestrandete Verbraucher: Wann greift die Ersatzversorgung ein?

Ähnlich wie die Grundversorgung springt auch die Ersatzversorgung ein, sofern einem Haushalt kein laufender Strom- oder Gasvertrag zugewiesen ist. Die exakten Bedingungen sind indes etwas anders beschaffen: Der Verantwortungsbereich der Ersatzversorgung beginnt in der Praxis erst dann, wenn es zu einer Versorgungsunterbrechung kommt.

Betroffen sind also Kunden, die einen Energievertrag haben, ohne dass jedoch eine tatsächliche Belieferung zustande kommt. Das kommt vor allem dann vor, wenn der eigene Strom- oder Gasanbieter zahlungsunfähig oder zu einem Lieferstopp gezwungen ist. Das ist durch die gegenwärtige Marktlage leider kein Einzelfall mehr – für solche Bredouillen gibt es dann das Fangnetz der Ersatzversorgung.

Diese greift nahtlos ein, sodass Verbraucher zu jeder Zeit mit Strom und Gas beliefert werden. Es handelt sich also um eine Notversorgung. Diese Brückenlösung dauert maximal drei Monate, dann mündet die Ersatzversorgung automatisch in die Grundversorgung. Ein Wechsel aus der Ersatzversorgung ist aber auch früher möglich, hierzu muss lediglich ein neuer Vertrag bei einem Energieanbieter abgeschlossen werden.

Was Grundversorgung und Ersatzversorgung eint: In beiden Fällen kümmert sich der Grundversorger um die Belieferung. Ungleich sind bisweilen allerdings die Kosten, denn in der Ersatzversorgung dürfen die Preise öfter geändert werden als in der Grundversorgung, genauer gesagt zum 1. und 15. jedes Monats. Zudem darf der Netzbetreiber den berechneten Verbrauch einfach schätzen.

Für Endkunden bedeutet das dann: Häufig ist die Ersatzversorgung teurer als die Grundversorgung. Das ist darin begründet, dass Grundversorger mitunter kurzfristig zusätzliche Energie zu hohen Preisen einkaufen müssen, um die unerwartet hinzugekommenen Kunden in der Ersatzversorgung beliefern zu können.

Wir empfehlen betroffenen Kunden deshalb, nicht zu lange in der Ersatzversorgung zu verbleiben. Ein frühzeitiger Wechsel in die Grundversorgung gestaltet sich leider schwierig, wenn die Preise nicht mit denen der Ersatzversorgung übereinstimmen. Anders sieht es bei einem neuen Strom- oder Gasvertrag zu normalen Konditionen aus: Dieser kann jederzeit abgeschlossen werden, die Ersatzversorgung endet dann sofort.

Auf einen Blick: Grundversorgung vs. Ersatzversorgung

Hier nochmal alle wichtigen Informationen für Sie auf einen Blick. Wann würden Sie in der Grundversorgung, wann in der Ersatzversorgung landen? Überprüfen Sie das mithilfe folgender Checkliste.

Ich lande in der Grundversorgung, wenn…

  • … ich meinen alten Energievertrag kündige oder dieser ausläuft, ohne dass es zu einem neuen Vertragsabschluss kommt.
  • … ich meinen alten Energievertrag nach einer Preiserhöhung via Sonderkündigungsrecht kündige, ohne dass es zu einem neuen Vertragsabschluss kommt.
  • … es nach einem Umzug zu keinem neuen Vertragsabschluss kommt.
  • … mein aktueller Anbieter eine unberechtigte Kündigung vornimmt.

Ich lande in der Ersatzversorgung, wenn…

  • … mein aktueller Anbieter mich nicht mehr beliefern kann, zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz.
  • … ein Wechsel zwischen zwei Anbietern nicht zustande kommt oder es dabei zu Verzögerungen kommt.
  • … ich Energie beziehe, aber dabei ausdrücklich erkläre, dass weder ein regulärer Tarif noch eine Versorgung via Grundversorgung erwünscht sind.

Nicht vergessen: In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von lediglich 14 Tagen. Die Ersatzversorgung endet hingegen, sobald Sie einen neuen Vertrag abschließen, spätestens aber nach 3 Monaten. In diesem Fall werden Sie automatisch in die Grundversorgung überführt. Wenn die Preise von Grundversorgung und Ersatzversorgung übereinstimmen, können Sie das auch früher veranlassen (aber nur dann). Diese Voraussetzung ist oftmals jedoch nicht gegeben.

Adieu zur Ersatzversorgung: Wo finde ich einen günstigeren Tarif?

Wenn Sie in der Ersatzversorgung landen, kommen möglicherweise deutlich höhere Preise auf Sie zu. Wir raten Ihnen deshalb: Lassen Sie es nicht so weit kommen! Halten Sie sich über die Zahlungsfähigkeit Ihres Energielieferanten auf dem Laufenden. Falls Sie eine bevorstehende Insolvenz antizipieren, können Sie sich frühzeitig um einen neuen Anbieter bemühen. Hier hilft auch die Bundesnetzagentur, dort müssen Versorgungsunternehmen einen Lieferstopp nämlich drei Monate im Voraus ankündigen.

Das ist aber natürlich leichter gesagt als getan. Sollten Sie doch in einem Ersatzversorgungstarif landen, sollten Sie die Zählerstände zu Beginn und Ende der Notversorgung notieren und dem Grundversorger mitteilen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht für den geschätzten, sondern nur für Ihren tatsächlichen Verbrauch zahlen.

Am wichtigsten ist aber ein schnellstmöglicher Wechsel. Halten Sie also unverzüglich nach einem neuen Energievertrag Ausschau! Gehen Sie dabei sorgfältig und gewissenhaft vor, um wirklich den besten Tarif zu finden, selbst wenn das viel Zeit beansprucht.

Kunden von Wechselpilot können sich diesen Aufwand hingegen sparen: Wir identifizieren automatisch den besten Tarif und übernehmen anschließend auch gleich den gesamten Wechselprozess, denn wir wollen, dass unsere Kunden sowohl Zeit als auch Geld sparen.

Klingt interessant? Dann probieren Sie es aus! Registrieren Sie sich unkompliziert, und wir schlagen Ihnen unverbindlich günstigere Tarifoptionen vor!

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