Stimmen Ihre Stromkosten? Der Stromrechnungs-Check

Sind meine Stromausgaben wirklich so hoch – oder hat sich hier irgendwo ein Fehler eingeschlichen?

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Stimmen Ihre Stromkosten?  - Der Stromrechnungs-Check

Die Abrechnung der Stromkosten kommt jedes Jahr wieder ins Haus geflattert. Doch die dort aufgeschlüsselten Zahlen lassen mitunter so manchen Kunden stutzig zurück: Sind meine Stromausgaben wirklich so hoch – oder hat sich hier irgendwo ein Fehler eingeschlichen?

Da hilft nur eines: Selbst überprüfen, ob die Stromrechnung so auch wirklich stimmt! Was unnötig klingt, kann Ihnen in vielen Fällen bares Geld sparen, denn Fehler kommen deutlich häufiger vor, als man denkt. Wir empfehlen Ihnen deswegen, Ihre Stromrechnung stets kurz durchzuchecken, egal ob einem die Zahlungsforderung zu hoch vorkommt oder nicht.

Doch worauf muss man dabei achten? Wo liegen die größten Fehlerquellen bei der Stromrechnung? Und was kann man als Verbraucher tun, wenn die Abrechnung tatsächlich inkorrekt ist? Wir klären auf.

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Gehen Sie diese Checkliste durch!

Eine Stromrechnung ist oft ein seitenlanger Wald aus Zahlen – als Normalbürger ist es da gar nicht so leicht, den Durchblick zu behalten. Doch entscheidend sind vor allem bestimmte Angaben. Diese lassen sich in wenigen Minuten überprüfen: Arbeiten Sie einfach diese Checkliste ab!

1) Kundendaten und Zählernummer

Überprüfen Sie zu Beginn Ihre Kundendaten. Natürlich sollten Name und Adresse stimmen, gleiches gilt für Ihre Kundennummer. Besonders achtsam sollten Sie zudem bei der Angabe der Zählernummer sein: Diese findet sich direkt auf Ihrem Stromzähler und ist für jeden Zähler anders, somit ist eine direkte Zuordnung möglich. Der Zähler befindet sich häufig direkt in der Wohnung oder im Keller. Falls die in der Rechnung angegebene Zählernummer nicht damit übereinstimmt, haben Sie möglicherweise eine falsche Rechnung erhalten.

2) Vertrags- und Rechnungsdaten: Grund- und Arbeitspreis

Der nächste Schritt ist die Überprüfung der Rechnungsdaten. Das Dokument enthält eine Rechnungsnummer, die Sie angeben können, falls Sie sich mit Ihrem Anbieter in Verbindung setzen müssen. Zudem werden das Rechnungsdatum und der Zeitraum der Abrechnung angegeben – das sind normalerweise  zwölf Monate. Dieser Zeitraum kann aber auch kürzer sein, falls Sie vorzeitig gekündigt haben. Gerade in einem solchen Fall müssen Sie sichergehen, dass dies in der Rechnung auch so wiedergegeben wird.

Für die Berechnung Ihrer Stromkosten werden zwei Parameter herangezogen: Der Grundpreis und der Arbeitspreis. Der Grundpreis wird monatlich bezahlt und bildet die Sockelkosten für Ihren Strom; sie zahlen ihn ausnahmslos, selbst wenn Sie keinen Strom verbraucht haben. Der Arbeitspreis wird hingegen mit Ihrem Verbrauch multipliziert. Sowohl Grundpreis als auch Arbeitspreis sind auf der Rechnung angegeben – hier lohnt sich eine Gegenprüfung mit Ihrem Stromvertrag.

3) Tatsächlicher Stromverbrauch

Ihren Stromverbrauch finden Sie ebenso auf Ihrem Stromzähler. Normalerweise wird dieser Zählerstand vom örtlichen Netzbetreiber abgelesen. Immer häufiger werden Verbraucher auch aufgefordert, den Zählerstand selbst abzulesen und dann zu übermitteln. So oder so, Ihrem Stromanbieter sollte Ihr tatsächlicher Verbrauch vorliegen.

Anders sieht es aus, wenn Sie das Ablesen oder Übermitteln der Daten vergessen bzw. dem Ableser keinen Zutritt zum Zähler gewährt haben. Dann muss der Energieversorger Ihren Verbrauch schätzen. Dabei orientiert er sich am Vorjahresverbrauch oder an Werten von ähnlichen Gebäuden, doch eine derartige Schätzung kann auch signifikant von der Realität abweichen. Gehen Sie also sicher, dass Ihnen der korrekte Stromverbrauch in Rechnung gestellt wird! Und allgemein gilt: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Anbieter alle Verbrauchsdaten pünktlich erhält, indem Sie den Zugang zum Zähler gewährleisten oder die Daten selbst übermitteln.

4) Bonuszahlungen

Viele Verbraucher entscheiden sich nur für einen Vertrag, weil ihnen ein bestimmter finanzieller Bonus versprochen wird. Gerade Neukunden können oftmals von saftigen Zusatzzahlungen profitieren, welche nach Abschluss eines Vertragsjahres anstehen. Ist das auch bei Ihnen der Fall, dann müssen Sie sichergehen, dass der Bonus tatsächlich verrechnet wurde. Alle Details hierzu finden Sie in Ihrem Belieferungsvertrag, die Gutschrift sollte sich auch in Ihrer Stromrechnung finden.

5) Gesamtrechnungsbetrag

Der wichtigste Wert für Sie ist der Gesamtrechnungsbetrag, welcher angibt, wie viel Sie letztendlich insgesamt für Strom bezahlen müssen, Boni ausgenommen. Diesen können Sie ganz leicht selbst berechnen: Multiplizieren Sie erst den Grundpreis mit der Anzahl an Monaten des Abrechnungszeitraums (in der Regel also zwölf). Anschließend multiplizieren Sie Ihren Stromverbrauch mit dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Beide Werte werden zusammengezählt, das sind Ihre gesamten Stromkosten innerhalb des Abrechnungszeitraums.

Von diesem Strompreis ziehen Sie dann die Abschläge ab, die Sie bereits im Voraus bezahlt haben. Diesen Abschlägen liegen Schätzungen über Ihren Verbrauch zugrunde – haben Sie weniger Strom verbraucht als vom Anbieter erwartet, werden Sie eine Rückzahlung erhalten. Das gilt aber auch andersherum: War der Verbrauch höher als in der Abschlagsberechnung angenommen, so müssen Sie eine Nachzahlung vornehmen. Schauen Sie hier also ganz genau hin, ob alle Einzelkomponenten auch richtig angegeben wurden.

Fehlerhafte Stromrechnung – was tun?

In den meisten Fällen wird sich kein Fehler finden – Sie können also beruhigt aufatmen. Sollte es aber doch zu einer Fehlkalkulation gekommen sein, dann müssen Sie sich mit Ihrem Anbieter in Verbindung setzen. Wir empfehlen folgendes Vorgehen:

1.) Legen Sie zuerst schriftlichen Widerspruch ein – Sie dürfen den Rechnungsbetrag einbehalten, bis die Angelegenheit geklärt ist.

2.) Kontaktieren Sie Ihren Versorger telefonisch, in den meisten Fällen kann das Problem dann flugs gelöst werden.

3.) Fragen Sie per Mail nach, falls der Kundenservice das Problem nach einer gewissen Zeit immer noch nicht bearbeitet hat. Hier dürfen Sie auch wirklich Druck ausüben.

4.) Sofern eine direkte Lösung mit dem Stromanbieter nicht möglich ist, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden. Versorger sind dazu verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Sollte es zu einer Einigung kommen, ist diese rechtlich bindend.

5.) Wenn alle Stricke reißen, bleibt Ihnen nur noch der offizielle Rechtsweg. Das sollte aber nur der letzte Ausweg sein, im Normalfall dürften die vorher erwähnten Methoden bereits zum Erfolg führen.

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