Strom- und Gaspreisbremse Das ändert sich für Ihre Stromrechnung ab März

Ab dem 1. März 2023 tritt die Strom- und Gaspreisbremse in Kraft – und greift auch rückwirkend zum 1. Januar 2023. Was das für Sie konkret bedeutet und wie sich das in Ihrer Abschlagszahlung bemerkbar macht, lesen Sie hier.

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Strom- und Gaspreisbremse - Das ändert sich für Ihre Stromrechnung ab März

Mit der Strom- und Gaspreisbremse hat die Bundesregierung eine Maßnahme in die Wege geleitet, die Sie als Verbraucher:in in Zeiten stark schwankender Energiepreise finanziell unterstützen soll. Für 80 Prozent Ihres Basisbedarfs (errechnet auf Grundlage Ihres Vorjahresverbrauchs) deckeln die Bremsen Ihren Arbeitspreis für Strom bzw. Gas bei einem bestimmten Cent-Betrag. Dadurch beträgt der Arbeitspreis dann für den Basisbedarf 40 Cent/kWh (Strom) bzw. 12 Cent/kWh (Gas). Auch für Fernwärme gibt es einen Deckel. Dieser liegt bei 9,5 Cent/kWh.

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Die 3 wichtigsten Infos für Sie

Die Strom- und Gaspreisbremse greift bei all denen, die einen Verbrauch von unter 30.000 kWh im Vorjahr hatten und aktuell einen Arbeitspreis von über 40 Cent/kWh (Strom) bzw. 12 Cent/kWh (Gas) bzw. 9,5 Cent/kWh (Fernwärme) zahlen. Sie müssen daher selber nicht aktiv werden. Wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft offiziell angekündigt hat: „Jede Kundin und jeder Kunde wird die ihnen zustehende Entlastung in voller Höhe erfahren.“ Heißt: Die Preisbremse wird bei Ihnen greifen.

Folgende 3 Dinge sollten Sie dennoch jetzt schon wissen:

1. Für die Versorger ist der technische Anpassungsbedarf sehr hoch. Es kann daher sein, dass Ihr Versorger die entsprechenden Änderungen nicht rechtzeitig zum 1. März umsetzt und die Preisbremse bei Ihnen verzögert ankommt. Weder Sie noch wir von Wechselpilot können diesen Prozess beschleunigen. Bitte haben Sie Geduld.

2. Aufgrund der Erstattungen und Abschlagsanpassungen können Ihre Abschläge in den nächsten Monaten schwanken.

3. Alle relevanten Kosten und Erstattungen wird Ihr Versorger auf der nächsten Rechnung transparent auflisten.

Die Strompreisbremse am Rechenbeispiel erklärt

Offiziell tritt die Strom- und Gaspreisbremse am 1. März 2023 in Kraft. Sie gilt jedoch schon rückwirkend zum 1. Januar 2023. Das heißt: Sie haben im Januar und Februar den regulären Arbeitspreis, wie im Vertrag vereinbart bezahlt und damit – sofern dieser über 40 Cent/kWh für Strom bzw. 12 Cent/kWh für Gas liegt – zu viel. Diese Mehrkosten bekommen Sie nun zurück, indem Ihr Versorger Ihre Abschlagszahlungen für März und April anpasst. Ihr Abschlag wird damit doppelt angepasst, schließlich wird Ihr Arbeitspreis zu einem Großteil gedeckelt.

Ein Beispiel: Angenommen, Sie haben im letzten Jahr 3.000 kWh Strom verbraucht. In Ihrem jetzigen Vertrag zahlen Sie 48 Cent/kWh und damit 120 Euro Stromkosten (die Grundgebühr beziehen wir in diese Rechnung nicht mit ein), Gesamtkosten für das Jahr: 1.440 Euro. Mit der Strompreisbremse zahlen Sie ab März nur noch 40 Cent/kWh für 80 Prozent Ihres Verbrauchs, also für 2.400 kWh. Für die restlichen 20 Prozent gilt weiterhin der Preis von 48 Cent/kWh. Ihr monatlicher Abschlag beträgt damit nur noch 104 Euro.

Rückwirkend hätten Sie daher im Januar und Februar nicht 120 Euro, sondern 104 Euro zahlen müssen. Entsprechend wird die Differenz bei den künftigen Abschlägen verrechnet. So zahlen Sie im März und im April jeweils nur 88 Euro für Strom. Genauere Informationen zu Abschlägen und Erstattungen erhalten Sie bei Ihrem Versorger.

Sie haben zwischen Strompreiserhöhungen und Preisbremsen den Überblick verloren? Dabei möchten Sie aktuell nur eines: Endlich Ihre Stromkosten senken? Wir von Wechselpilot übernehmen für Sie den gesamten Wechsel – angefangen beim Tarifvergleich über den Wechsel bis zur Kommunikation mit Ihrem Versorger. Und das jedes Jahr aufs Neue. So sind Sie stets in einem günstigeren Tarif und haben mit uns einen direkten Ansprechpartner für Ihren Energievertrag an Ihrer Seite.

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