Strompreisbremse Noch nichts vom Versorger gehört? Das ist jetzt wichtig!

Ihr Versorger hat sich bei Ihnen noch nicht zur Strompreisbremse gemeldet? Wir erklären, warum das sein kann und was Sie nun tun können.

Jetzt registrieren
Strompreisbremse - Noch nichts vom Versorger gehört? Das ist jetzt wichtig!

Am 1. März 2023 fiel der Startschuss für die Strom- und Gaspreisbremse, die auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 greift. Entsprechend waren und sind Versorger dazu angehalten, ihre Kunden über ihre aktuellen sowie durch die Preisbremsen angepassten, kommenden Abschlagszahlungen zu informieren. Das betrifft diejenigen Haushalte, die in ihrem derzeitigen Energievertrag über 40 ct/kWh für Strom, 12 ct/kWh für Gas oder 9,5 ct/kWh für Fernwärme zahlen. Für 80 Prozent des Basisverbrauchs (errechnet auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs) wird der Arbeitspreis jeweils gedeckelt.

Soweit die Theorie – bis heute warten manche Verbraucher jedoch immer noch auf Meldungen ihres Versorgers. Wir erklären, warum das sein kann und was Sie jetzt tun können.

Die Energiekrise – weiterhin eine Herausforderung

Seit der Energiekrise erreichen Versorger überdurchschnittlich viele Anrufe und E-Mails. Ob zu den steigenden Preisen, weil Situationen unklar sind oder Abschläge nicht mehr gezahlt werden können – Kunden wünschen Antworten. Dieser „Ansturm“ ist eine Herausforderung für wohl alle Akteure am Energiemarkt.

Mit der Strom- und Gaspreisbremse und den damit einhergehenden Neuberechnungen der Abschlagszahlungen kam nun ein weiterer technischer Mehraufwand für Versorger hinzu. Das allein kann schon ein Grund dafür sein, warum Versorger die Frist, Kunden bis zum 1. März 2023 über ihre neuen Abschläge im Zuge der Strom- und Gaspreisbremse zu informieren, verpassen.

Wichtig für Sie: Sie müssen nichts tun. Haben Sie Geduld, Ihr Versorger wird sich bei Ihnen melden. Sofern die Strompreis- und Gaspreisbremse bei Ihnen greift, wird Sie auch bei Ihnen greifen.

Bei Fragen rund um die Strom- und Gaspreisbremse können Sie sich zudem an die kostenlose Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums wenden: 0800-78 88 900.

Sie suchen einen Stromvertrag, der günstiger ist als die Preisbremse? Wir von Wechselpilot finden ihn für Sie – und wechseln Sie dorthin!

So ändert sich Ihr Abschlag

Liegt der Arbeitspreis Ihres Energievertrages aktuell unterhalb der Preisbremse, muss bei Ihnen der Preis nicht gedeckelt werden. Entsprechend sind Sie von der Strom- und Gaspreisbremse nicht betroffen und haben daher nichts von Ihrem Versorger gehört.

Durch die Strom- und Gaspreisbremse zahlen Sie niedrigere Abschläge. Sollten Sie im Januar und Februar diesen Jahres für Ihren Gesamtgebrauch noch mehr als 40ct/kWh für Strom, 12ct/kWh für Gas oder 9,5ct/kWh für Fernwärme gezahlt haben, werden die angefallenen Mehrkosten mit den künftigen Abschlägen verrechnet. Es käme also eine vorübergehend doppelte Entlastung auf Sie zu.

Der Fall eprimo – wenn der Abschlag unbezahlbar ist

Kunden des Versorgers eprimo waren daher besonders überrascht, als Ihre Abschläge im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremse um bis zu 800 Prozent erhöht worden waren. Der Versorger aus Hessen erklärte auf der eigenen Website die Situation damit, dass die Neuberechnung der Abschläge bei einigen Kunden in der laufenden Abrechnungsperiode stattgefunden hätte.

Aufgrund dessen „mussten wir die Abschläge jetzt neu berechnen und haben eventuell aufgelaufene Nachforderungen auch mit einbezogen. Normalerweise wären diese erst auf der kommenden Jahresrechnung als Nachzahlungs-Forderung erschienen – nun haben wir diese Nachforderungen aber zum Schutz unserer Kunden vor hohen einmaligen Nachzahlungen in die anstehenden Abschläge eingerechnet.“

Generell gilt: Abschläge sind lediglich eine Vorauszahlung. In der Schlussrechnung listet Ihr Versorger Ihnen Ihren tatsächlichen Verbrauch und die damit einhergehenden Kosten auf. Haben Sie bis dahin zu viel bezahlt, erhalten Sie Geld zurück. Haben Sie monatlich zu wenig gezahlt, zahlen Sie den Restbetrag zurück.

Ist Ihr aktueller Abschlag für Sie finanziell nicht stemmbar, können Sie bei Ihrem Versorger eine Anpassung beantragen oder Widerspruch einlegen. Unserer Erfahrung nach – u. a. auch mit eprimo – melden sich Versorger zu einigen Anliegen erst mehrere Wochen oder Monate später zurück. Bis Ihr Widerspruch bearbeitet wird, kann daher Ihr Abschlag bereits angepasst worden sein oder Sie haben vielleicht schon eine Rechnung erhalten. Spätestens danach sollten sich die Abschläge wieder normalisieren.

Strom oder Gas wechseln leicht gemacht!
Jetzt registrieren